1470/A XXVII. GP
Eingebracht am 26.03.2021
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Antrag
der
Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen
und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz – AMG geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz – AMG geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Arzneimittelgesetzes – AMG
Das Arzneimittelgesetz – AMG, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1, 2 und 3 werden die Wortfolgen „Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz“ und „Bundesminister für Gesundheit und Frauen“ jeweils durch den Ausdruck „für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister“ ersetzt.
Begründung
Es wird eine neutrale Bezeichnung des/r für die einzelnen Angelegenheiten des Arzneimittelgesetzes zuständigen Bundesministers/in vorgeschlagen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss