1470/A XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz – AMG geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arzneimittelgesetz – AMG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Änderung des Arzneimittelgesetzes – AMG

Das Arzneimittelgesetz – AMG, BGBl. Nr. 185/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.  I Nr. 23/2020, wird wie folgt geändert:

1.      In § 5 Abs. 1, 2 und 3 werden die Wortfolgen „Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz“ und „Bundesminister für Gesundheit und Frauen“ jeweils durch den Ausdruck „für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister“ ersetzt.

 

 

 

Begründung

 

Es wird eine neutrale Bezeichnung des/r für die einzelnen Angelegenheiten des Arzneimittelgesetzes zuständigen Bundesministers/in vorgeschlagen.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss