1472/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Gudrun Kugler, Ewa Ernst-Dziedzic, Faika El-Nagashi, Harald Troch, Nikolaus Scherak,

 

Kolleginnen und Kollegen,

 

betreffend die Situation der Uiguren

 

Die muslimische Minderheit der Uiguren ist eine im besonderen Maß von systematischer Verfolgung bedrohte ethnische Gruppe. Das repressive Vorgehen der Behörden, Massenüberwachung, Unterdrückung und Internierung in „Lagern für politische Umerziehung“ sind besorgniserregend. Angehörige bleiben völlig im Ungewissen über den Verbleib und Gesundheitszustand der Verhafteten, die harter Zwangsarbeit und in vielen Fällen sogar Folter und sexueller Gewalt ausgesetzt sind.

 

Bis zu 3 Millionen Menschen sollen laut Angaben des Weltkongresses der Uiguren in Camps gefangen gehalten werden. Seit 2017 wurden laut einer australischen Studie 380 neue Lager gebaut bzw. maßgeblich erweitert, 100 davon allein im letzten Jahr. Uni-Professoren, Intellektuelle, Künstler sind verschwunden. Die Verurteilungen zu langjährigen und lebenslangen Haftstrafen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Tausend Jahre alte Kulturstätten werden vernichtet. Berichten zufolge wurden in den vergangenen Jahren hunderttausende uigurische Frauen zwangssterilisiert sowie zu Abtreibungen gezwungen.

 

Vor dem Hintergrund der „China Cables“ verurteilte das Europäische Parlament in einer Resolution aus dem Dezember 2019 diese Praxis aufs Schärfste und brachte tiefe „Besorgnis über das zunehmend repressive System zum Ausdruck, mit dem Uiguren und andere muslimische ethnische Minderheiten konfrontiert sind.“[1] Des Weiteren verurteilte das Europäische Parlament in mehreren Entschließungen das „staatliche System der Zwangsarbeit“. Auch auf UN-Ebene wurden die Massenverhaftungen und -überwachung der Uiguren und anderer Minderheiten in der Provinz Xinjiang scharf verurteilt[2]. Auch Österreich hat im Rahmen der UN bereits mehrfach überregionale Initiativen unterstützt, die China nachdrücklich aufforderten, die Unterdrückung der Uiguren und anderer ethnischer und religiöser Minderheiten in Xinjiang zu beenden und seine Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte und der Rechte von Minderheiten zu respektieren. Zuletzt etwa im Rahmen des UN Menschenrechtsrats im September 2020 und im Rahmen der UN Generalversammlung im Oktober 2020. Österreich hat sich diesbezüglich auch im Rahmen der universellen periodischen Überprüfung Chinas im Rahmen des UN Menschenrechtsrats im November 2018 zu Wort gemeldet. Auch die EU verurteilt die Situation in Xinjiang regelmäßig scharf, wie zuletzt im Rahmen des UN Menschenrechtsrats im März 2021. Der inakzeptable Umgang Chinas mit ethnischen und religiösen Minderheiten in der Provinz Xinjiang wurde auch im Rahmen des EU-Menschenrechtsdialogs mit China 2019 und beim EU-China Gipfel im September 2020 angesprochen. Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe wäre es in Chinas Interesse, unabhängigen Beobachtern einen sinnvollen Zugang zu unparteiischen und unabhängigen Untersuchungen in Xinjiang zu gewähren.

 

Seit der Annahme des EU-Menschenrechtssanktionsregimes im Dezember 2020 steht der EU ein Instrument mit globaler Reichweite zur Verfügung, um auf Menschenrechtsverletzungen gezielt, rasch und geeint zu reagieren. Am 22. März 2021 schließlich beschloss der Rat der EU, im Kontext dieses EU-Sanktionsregimes vier Personen und eine Einrichtung in China mit

Sanktionen (Einreiseverbote und Vermögenseinfrierungen) zu belegen, die für Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang Verantwortung tragen.

Die unterfertigten Abgeordneten sind alarmiert über die zunehmende Verfolgung der Uiguren und stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass

-       Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang im Rahmen der EU und anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, angesprochen und verurteilt werden,

-       China im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, dazu aufgefordert wird, uneingeschränkten Zutritt für unabhängige internationale Beobachter, wie etwa für die Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, nach Xinjiang und in Lager und Anhaltezentren zu gewähren,

-       dass das EU-Menschenrechtssanktionsregime in Bezug auf jene Personen und Entitäten, die für die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang verantwortlich sind, je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet wird.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.



1 2019/2945(RSP) https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RC-9-2019-0246_DE.html

2 Siehe z.B.: UN: Unprecedented Joint Call for China to End Xinjiang Abuses"Human Rights Watch. 10 July 2019. Archived from the original on 17 December 2019. Retrieved 5 December 2019.