1473/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Runder Tisch zur „Ehe ab 18“

Die Ehemündigkeit ist in Österreich bereits mit 16 Jahren erreicht, wenn eine Ehemündigkeitserklärung abgegeben wird. Somit kann bereits im Alter von 16 Jahren geheiratet werden. Im internationalen Vergleich ist das eine relativ rückständige Gesetzeslage. Laut UNICEF ist eine Kinderehe eine formale Eheschließung, bei der mindestens eine*r der Partner*innen unter 18 Jahre alt ist.[1] Somit fällt Österreich mit der aktuell geltenden Regelung unter diese Definition.

In Deutschland beispielsweise wurde 2017 ein Gesetz beschlossen, welches das Mindestheiratsalter ohne Ausnahmen auf 18 Jahre festlegte. Die deutsche Bundesregierung entschied sich damit, klar Minderjährige vor zu früher Heirat zu schützen – im Interesse des Kindeswohls. Beide Heiratswilligen müssen volljährig sein, Familiengerichte können die Alterserfordernis nicht mehr senken, was zuvor zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr möglich war.[2]

Auch die Bundesjugendvertretung, als gesetzlich verankerte Vertretung aller jungen Menschen in Österreich, fordert die Reform des Ehealters in ihrem Positionspapier für Frauenpolitik:

„Generelle Festsetzung der Ehemündigkeit auf 18 Jahre, ohne die Ausnahme einer Heirat ab 16 mit einer Ehemündigkeitserklärung, um Zwangsheirat und Kinderehen vorzubeugen.“[3]

Ebenso ist in den Sustainable Development Goals festgehalten, dass die Durchführung von Kinderehen bis 2030 zu beenden ist – dazu hat sich die internationale Staatengemeinschaft klar bekannt, somit auch Österreich.

Um nicht nur den SDGs, aber auch den Kinderrechten gerecht zu werden, ist in Österreich eine Reform zur generellen Ehemündigkeit ab 18 zwingend erforderlich. Lücken, die eine Heirat vor dem 18. Lebensjahr erlauben, müssen geschlossen werden. In den Concluding Observations zum letzten UN-Prüfbericht über die Kinderrechte wurde seitens Österreich angekündigt, sich der Problematik der Gesetzeslücken für Eheschließungen unter 18 anzunehmen.[4] Eine Umsetzung muss nun rasch erfolgen.

Um die dafür notwendigen Schritte einzuleiten und einen gemeinschaftlichen Diskurs zu starten, soll zu diesem Zweck ein Runder Tisch im Justizministerium eingerichtet werden. Dazu sollen einerseits die im Parlament vertretenen Parteien, sowie andererseits Expert*innen, wie Jurist*innen und die Bundesjugendvertretung eingeladen werden. Eheschließungen vor dem 18. Lebensjahr soll möglichst rasch ein Riegel vorgeschoben werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, einen runden Tisch mit allen im Parlament vertretenen Parteien, Expert*innen und der Bundesjugendvertretung zum Thema „Ehe ab 18“ einzuberufen. Dieser Runde Tisch soll über eine Anhebung des Alters der Ehemündigkeit beraten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss



[1] https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/kinderehen-weltweit-fragen-und-antworten/199066 (dl: 11.2.2021)

[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ehemuendig-ab-18-jahren-481606 (dl. 11.2.2021)

[3] https://bjv.at/wp-content/uploads/2020/06/BJV_Position_Frauenpolitik_2020_web.pdf (S. 10; dl: 11.2.2021)

[4] https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=6QkG1d%2fPPRiCAqhKb7yhsvkrHee8tArE5cEO48WRQ1gVMWjPAohzJdodkn0%2bhzkT3o0ypXMuZuHcJ2JrCvBAfWT2gxG4CnKP3OYI7GQNgUlNTid242NuiqJ%2boqBOlISF (dl: 11.2.2021)