1474/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 26.03.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schuld durch Assoziation darf nicht normalisiert werden

 

Schuld durch Assoziation, auch association fallacy oder guilt by association, zielt auf die Ablehnung eines Standpunktes durch Anführen negativer Umstände, die mit dem Standpunkt assoziiert sind und die sich auf dessen Herkunft oder historische Aspekte beziehen. Nehmen die Umstände auf die Person des Gegners Bezug, kann auch eine Täuschung ad hominem vorliegen. Typischerweise sind die assoziierten Umstände nebensächlich und hinsichtlich des eigentlichen Standpunktes ohne Beweiskraft. Folglich ist die Argumentation unlogisch, überzeugt aber dennoch manchmal.

 

„Ein Markenzeichen des Rassismus und anderer üblicherer Hassformen ist Schuld durch Einschluss, eine Identität oder Eigenschaft, die allein durch die Zugehörigkeit zu einer geschmähten Gruppe zugeschrieben wird. Das Markenzeichen linker Hassreden ist dagegen Schuld durch Assoziation“, meint Prof. Eric Heinze auf dem Blog Free Speech Debate, einem Forschungsprojekt des „Dahrendorf Programme for the Study of Freedom“ am St Antony's College der Universität Oxford. Insbesondere eine organisierte Gruppe zu beschuldigen, Hass zu schüren, führt er bezugnehmend auf die Geschichte Deutschlands aus, bedeute, eine unmissverständliche und unheilvolle historische Parallele zu ziehen.1

 

Die kollektive Be- oder Verurteilung von Demonstrationsteilnehmern, insbesondere durch Regierungsmitglieder, hinsichtlich friedlicher Demonstrationen die sich gegen Maßnahmen ebendieser Regierung richten, ist vor diesem Hintergrund problematisch und darf nicht normalisiert werden. Zwar liegt eine Legaldefinition der „Schuld durch Assoziation“ bislang nicht vor und Einzelpersonen oder Gruppen, gegen die solche Beweise vorgelegt werden, werden keiner strafrechtlichen Bestrafung unterworfen, aber die soziale Schande und die wirtschaftlichen Folgen, die auf solche Zuschreibungen folgen, können so schwerwiegend sein, dass sie mit einer strafrechtlichen Verurteilung vergleichbar sind.

 

1. https://freespeechdebate.com/discuss/the-lefts-version-of-hate-speech-guilt-by-association/

Im Ergebnis droht eine Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, wenn Regierungen auf gegen sie gerichtete Kritik derart reagieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert auf internationaler und EU-Ebene, aber insbesondere auch in Österreich, gegen Schuld durch Assoziation aufzutreten und eine Studie in Auftrag zu geben, inwiefern durch diese eine Einschränkung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in Österreich gegeben ist.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuss vorgeschlagen.