1476/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 09.04.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Kontrolle der Erfüllung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten durch die österreichischen Zollbehörden

 

Einer Vielzahl von Waren liegen globale Lieferketten zu Grunde, die von den Konsument*innen in der Regel nicht überblickt, geschweige denn kontrolliert werden könnten. Es geht dabei nicht nur um die Bauteile selbst, sondern auch um die Arbeitsumstände unter denen das in Verkehr gebrachte Produkt produziert wird sowie die Auswirkungen auf die Umwelt. Dabei wirken sich die kapitalistischen Kostenminimierungs- und Gewinnmaximierungsstrategien der Unternehmen verheerend auf unsere Umwelt aber insbesondere auch auf die soziale Situation der arbeitenden Menschen in sogenannten „Billiglohnländern“ aus. Menschenrechtswidrige Produktionsweisen wie Kinder- und sklavenähnliche Ausbeutung, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen und –entlohnungen, gesundheitliche Schäden der lokalen Bevölkerung am Produktionsstandort, Raubbau an der Natur und maßlose Umweltzerstörungen können von den Konsument*innen nicht im Moment der Kaufentscheidung vollumfänglich eruiert bzw. bewertet werden.

 

Internationale Abkommen, wie z.B. das Pariser Klimaschutzabkommen und die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen sollen dem entgegenwirken. Hier sind die Agenda 2030 der Vereinten Nationen, insbesondere SDG 8 “Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum” und SDG 12 “Nachhaltige Produktions- und Konsummuster” hervorzuheben und auch die UN Guiding Principles sowie die OECD Guidelines adressieren im speziellen Unternehmensverantwortung und Menschenrechte. Darüber hinaus haben internationale Konzerne und viele Unternehmen Absichtserklärungen unterschrieben und eigene Zertifikate für vermeintlich faire und nachhaltige Produktion entwickelt, die Qualität ist sehr unterschiedlich und im Detail nicht transparent nachvollziehbar. Die Ansätze gehen davon aus, dass Unternehmen sich selbst kontrollieren, das bedeutet, dass die Einkäufer oder Warenhändler die Herkunft und Produktionsweise der Waren überprüfen, in der Praxis allerdings nicht vollumfänglich und für außenstehende verifizierbar.

In einzelnen Mitgliedstaaten der Union, wie auch auf europäischer Ebene (s. den Beschluss des Europäischen Parlaments vom 10. März 2021 und Didier Reynders für 2021 angekündigten Vorschlag für eine EU-Rechtsvorschrift zu verbindlichen unternehmerischen Sorgfaltspflichten) werden daher gesetzliche Regelungen zu Sorgfalts(überprüfungs)plichten in „Lieferkettengesetzen“ vorschlagen und haben solche teilweise schon beschlossen. Parallel dazu stellt sich aber die Frage, wie diese dann gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten kontrolliert bzw. von staatlicher Seite beaufsichtigt werden könnten. Denn die Unternehmen sollen selbstverständlich verpflichtet sein, ihre gesamten Lieferketten zu überprüfen und Sorgfaltsmaßnahmen durchführen, es werden Risikoanalysen, Abhilfe bei Risken und Frühwarnberichte vorgesehen und Behörden geschaffen, die die Einhaltung der Obliegenheiten auf Seiten der Unternehmen kontrollieren.

 

Das bedeutet aber noch nicht zwingend, dass in sorgfaltspflichtwidriger Weise produzierte Waren in Österreich auch in den Verkehr kommen. Produktpiraterie wird viel stärker verfolgt als eine Verletzung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten, denn bei der Produktpriaterie, also dort wo ein ökonomisch bewertetes Urheberrecht verletzt wird, wird dieses dadurch geschützt, dass das Produkt für illegal erklärt und einfach durch Beschlagnahme vom Markt genommen wird.

Die aktuelle Lage in Sachen Klima- und Umweltschutz und dem Schutz der Arbeits- und Menschenrechte macht weitreichende Maßnahmen erforderlich. Bei der Verletzung der Menschenrechte geht es um das Leben von Millionen Menschen, beim Umweltschutz um den unwiederbringlichen Verlust von natürlichen Lebensräumen, Ökosystemen und Arten und beim Klimaschutz steht die Zukunft der Menschheit und des Planeten, so wie wir ihn kennen, auf dem Spiel. Keiner dieser Bereiche lässt zu, noch länger zu warten. Sie alle erfordern ein rasches und entschiedenes Handeln.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher die Österreichische Zollverwaltung in die Lage versetzt wird, Produkte kontrollieren zu können und jene Produkte, die humanitäre und ökologische Sorgfaltspflichten verletzen aus dem wirtschaftlichen Verkehr zu nehmen, und sich auf Europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass dieses System auch EU-weit verankert wird.

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss