1498/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unversehrtheit des ukrainischen Territoriums nach Aufgabe der Atomwaffen

 

Im Osten Europas geschieht gerade das Unvorstellbare. Russland massiert an der Ostgrenze der Ukraine Kampftruppen – die stärkste Konzentration seit 2014, als die russische Intervention zur Unterstützung einer Separatistenbewegung in den ukrainischen Provinzen Donetsk und Luhansk begann. Es handelt sich um die gesamte Palette von kriegsnotwendigen Waffengattungen: Panzer, Bodentruppen, Luftwaffe, Raketen für Boden-Bodenkrieg und zur Luftabwehr, Material für elektronische Kriegsführung.

Nach dem völkerrechtswidrigen Anschluss der Krim und Jahren der Unterstützung einer Separatistenbewegung in den Provinzen Donetsk und Luhansk stellt dieser Aufmarsch eine weitere Eskalation und ein hohes Risiko für mehr Gewalt und potentiell sogar Krieg in Europa dar. Die OSZE verlangte gemäß den Vereinbarungen über ungewöhnliche Truppenbewegungen Informationen; Russland verweigerte die Auskunft. Öffentlich hatte Russland zuerst erklärt, es handle sich um Übungen, danach, dass man ethnische Russen in der Region vor möglichen Übergriffen schützen müsse.

Die Motive für dieses unverantwortliche Vorgehen liegen für Beobachter einerseits im Versuch des Putin Regimes, von innerpolitischen Schwächen und wirtschaftlichem Zerfall abzulenken, andererseits daran, nach der Spaltung während der Trump Administration den Zusammenhalt der westlichen Demokratien auszutesten. 

Während Russland sich enger an China anlehnt, hat Europa, wegen der fehlenden militärischen Kapazitäten, kein ernstzunehmendes politisches Gewicht. Umso wichtiger ist es, dass die freie, demokratische Welt zusammensteht, wenn es um das vitale Interesse der Verteidigung der regelbasierenden internationalen Ordnung geht.

Gerade für Österreich als Vorreiter im Kampf gegen Atomwaffen stellt die Unversehrtheit der Ukraine eine Feuerprobe dar. Nach dem Ende des Kalten Krieges befanden sich auf ukrainischem Boden und unter ihrer Kontrolle eine erhebliche Anzahl sowjetischer Atomwaffen. Die Ukraine erklärte sich im Budapest Memorandum on Security Assurances bereit, diesen Garant für ihre Unversehrtheit im Gegenzug für garantierte Grenzen aufzugeben. Unterzeichner waren neben der Ukraine Russland, Großbritannien und die Vereinigten Staaten. In Artikel 1 verpflichten sich alle Signatoren, angeführt von der Russischen Föderation, zur Wahrung der ukrainischen Souveränität in den (damals) bestehenden) Grenzen. Nun bricht Moskau dieses Versprechen. Wenn der Westen sich abwendet, ist die Lehre für andere gegenwärtige oder potentielle Atommächte, dass man sich auf nichts anderes als eigene nukleare Abschreckung verlassen kann.

Als Vorreiter im Kampf für atomare Abrüstung kann Österreich nicht abseits stehen, wenn ein Staat, der sein Atomarsenal im Gegenzug für Sicherheitsgarantien aufgegeben hat, bedroht und angegriffen wird. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die schärfsten wirtschaftlichen und politischen Sanktionen gegen Russland beschlossen werden, für den Fall, dass Russland militärisch in Donetsk oder Luhansk interveniert. Spezifisch soll die Möglichkeit eines Moratoriums für die Nutzung der Pipeline Nord Stream 2 geprüft werden, solange Russland nicht die territoriale Integrität der Ukraine wiederherstellt und die Unversehrtheit der im Budapester Memorandum zugesicherten Grenzen vertraglich garantiert. Weiters möge der Bundesminister sich dafür einsetzen, dass die Europäische Union sich mit den Vereinigten Staaten betreffend Russlandsanktionen und Gegenmaßnahmen zur russischen Bedrohung der Ukraine koordiniert."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.