1499/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vereinfachung von Visaerneuerungen ohne Einbindung ausländischer Behörden

 

Legal in Österreich lebende Personen aus Hongkong – also Student_innen, Ehepartner_innen von Österreicher_innen oder beruflich/geschäftlich langfristig in Österreich residierende Personen – müssen, um ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, ein Leumundszeugnis vorweisen. Um ein solches zu erhalten, müssen sie persönlich bei den Polizeibehörden in Hongkong vorsprechen. Seit der Verletzung des Hongkonger Autonomiestatuts durch die Volksrepublik China wird die Verpflichtung, ein Leumundszeugnis vorzuweisen, von den Behörden vermehrt dazu genutzt, im Ausland lebende Personen nach Hongkong zurückzuzwingen und auf ihren "Patriotismus" zu überprüfen.

Hongkonger, die sich für die Demokratie in ihrem Land ausgesprochen oder die Demokratiebewegung unterstützt haben, wollen aus guten Gründen zurzeit keine Rückreise riskieren und erst recht nicht bei der Polizei vorsprechen müssen. Andererseits ist einem legal in Österreich lebenden Menschen nicht zumutbar, um Asyl ansuchen zu müssen, nur um einen legalen Status zu verlängern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, zu evaluieren, ob Bürger_innen von Belarus, Hongkong oder Myanmar zur Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltsbewilligung in Österreich Dokumente benötigen, für deren Erhalt sie in ihr Heimatland zurückkehren müssen; und wenn dies der Fall ist, aufgrund der zurzeit damit verbundenen Risiken im Ministerrat darauf hinzuarbeiten, dass die Verpflichtung zur Vorlage dieser Dokumente ausgesetzt wird."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.