1500/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Finanzierung des Presserates

 

Der 2. November 2020 hat Österreich – und ganz besonders seine Hauptstadt – zutiefst erschüttert. Bei einem Terroranschlag wurden vier Menschen getötet und 23 weitere schwer verletzt. Die Stadt befand sich im Ausnahmezustand, in dem Chaos war es fast unmöglich, einen Überblick zu bewahren. Was in so einem Moment auf medialer Ebene notwendig ist: Information der Bürgerinnen und Bürger, Hinweise und klare Anweisungen. Was es in so einem Moment nicht braucht: Panik verbreiten, Angriffe auf Persönlichkeitsrechte oder Diskussionen um ethische Grenzüberschreitungen bei der Berichterstattung. Doch genau Letzteres ist in einem derart hohen Ausmaß durch österreichische Medien geliefert worden, wie selten zuvor. Vor allem zwei Boulevardmedien zeigten verstörende Bilder. Auf zwei gezeigten Videos war zu sehen, wie ein Opfer erschossen bzw. wie ein Polizist niedergeschossen wird. (https://www.derstandard.at/story/2000121865450/terrorberichterstattung-presserat-leitet-verfahren-gegen-mehrere-medien-ein).

Gut, dass die Bürger_innen des Landes hier nicht machtlos sind – zumindest nachträglich. Beim Österreichischen Presserat sind bezüglich der Terrornacht 1.450 Beschwerden eingegangen – nach eigenen Angaben so viele, wie es noch nie zuvor bei einem Anlassfall gab. Nun wird Klage eingereicht. (https://www.derstandard.at/story/2000124467471/presserat-ruegt-oe24at-und-kroneat-oe24-und-krone-fuer-terrorberichterstattung). Eine wesentliche Aufgabe des Presserates ist es, Missstände im Pressewesen aufzuzeigen und diesen entgegenzuwirken. Der Presserat ist ein Verein, dessen Träger die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs sind (https://www.presserat.at/). Es handelt sich also um eine Regulierungseinrichtung zur Selbstkontrolle von Printmedien; die Mitgliedschaft beruht auf Freiwilligkeit.

Die Ziele des Presserats sind die Qualitätssicherung, die Förderung von verantwortungsvollem Journalismus, sowie die Gewährleistung der Pressefreiheit. Dafür wird auch ein Ehrenkodex für die österreichische Presse herausgegeben. Gerade an Beispielen wie der Berichterstattung zum 2. November 2020 und der Anhäufung auf Angriffen auf die Pressefreiheit sieht man die hohe Relevanz des funktionierenden Presserates, der im öffentlichen Interesse und vor allem zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger Österreichs und unseren demokratischen Werten arbeitet.

Die Finanzierung des Presserates ergibt sich aus Mitgliedsbeiträgen sowie aus Förderungen der öffentlichen Hand. Zweiteres kommt aus den Mitteln der Presseförderung (siehe § 12a PresseFördG). Blickt man zurück auf die Auszahlungen der letzten zehn Jahre,fällt auf, dass die Höhe mit leichten Schwankungen stagniert. Der Wert und die hohe Bedeutung des Presserates für unsere Demokratie ist unumstritten und dies muss sich daher auch in der Unterstützung durch die öffentliche Hand widerspiegeln.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung vor allem der staatlichen Förderung des österreichischen Presserates zu evaluieren, dementsprechend zu erhöhen und einen Prozess für zukünftige Valorisierung des Betrages einzuführen, um eine Aufwertung und auch zukünftig ausreichende Finanzierung zu garantieren."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.