1502/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verwaltung von Seeuferflächen durch die ÖBf: Öffentlichen Zugang sicherstellen!

Die Republik Österreich ist 100% Eigentümerin der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf). Laut §4 Abs. 5 Bundesforstegesetz sind die ÖBf dazu verpflichtet, auf "den freien Zugang zu den Seen besonders Bedacht zu nehmen". Laut eigenen Aussagen betreuen die ÖBf "mehr als 70 der größeren Seen und sind damit der größte Seenmanager Österreichs", dazu zählen unter anderem der Wörthersee oder der Hallstätter See. An 12 Seen, darunter der Attersee und der Altausseer See, haben die ÖBf insgesamt 45 Naturbadeplätze eingerichtet, deren Benutzung kostenfrei ist.    

Die heimischen Seen sind nicht nur ein wesentlicher Tourismusmagnet, sondern erfüllen für die Bevölkerung auch eine überregionale Naherholungsfunktion. Damit einerseits der Nutzungsdruck auf bestehende Flächen nicht weiter wächst und andererseits die Erholungsqualität verbessert werden kann, muss der umfassende Schutz öffentlicher Badeplätze gewährleistet sein.

Denn obwohl die Bundesregierung immer wieder versichert, dass seit den neunziger Jahren keine von der Österreichischen Bundesforste AG bewirtschaftete Seeuferfläche verkauft wurde, so trägt auch die Vermietung beziehungsweise Verpachtung zu privaten oder gewerblichen Zwecken von Seegrundstücken dazu bei, dass Grundstücke der öffentlichen Nutzung entzogen werden. Die ÖBf bedienen sich mit dieser Praxis einer Gesetzeslücke, denn das Bundesforstegesetz schreibt ausschließlich vor, dass Seeuferflächen bzw. Seen "im Eigentum des Bundes zu erhalten" sind.

 

Quellen: 

https://www.bundesforste.at/natur-erleben/naturbadeplaetze.html 

https://www.addendum.org/seezugang/das-recht-auf-den-see/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, das Bundesforstegesetz dahingehend abzuändern, dass öffentliche Badeplätze sowie öffentlich zugängliche Seeuferflächen nicht nur vor Verkauf durch die Republik geschützt werden, sondern auch bei Vermietung und Verpachtung der unentgeltliche Zugang der Öffentlichkeit in ausreichendem Maße berücksichtigt wird."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.