1505/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausbau psychologischer Studierendenberatung

 

Psychische Gesundheit rückt mehr als ein Jahr nach Beginn der COVID-19-Pandemie endlich in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Insbesondere die dramatischen Auswirkungen dieser Krise auf das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen wurden und werden zurecht vermehrt thematisiert, auch im politischen Kontext. Natürlich sind aber auch andere Bevölkerungsgruppen von den psychosozialen Folgen betroffen.

Eine Gruppe, die unter der Pandemie massiv leidet, aber viel zu oft ins Hintertreffen gerät, ist jene der Studierenden. So zeigt eine Studie der Psychologischen Studierendenberatung Innsbruck, dass die psychische Belastung für Studierende während der COVID-19-Pandemie massiv angestiegen ist. 36 Prozent der Studierenden in Österreich leiden an Ängsten und depressiven Verstimmungen, 72 Prozent gaben ein verändertes Lernverhalten aufgrund von Distance Learning an, 62 Prozent fühlen sich durch die Änderungen im Studienalltag gestresst. (https://www.diepresse.com/5905101/doppelt-so-viele-studenten-fuhlen-sich-psychisch-belastet)

Das sind erschreckende Zahlen, die dringenden Handlungsbedarf bezeugen. Bundesminister Faßmann erklärte auf der Website seines Ministeriums auch selbst, dass Beratung durch qualifizierte Psycholog_innen in Zeiten wie diesen von großer Bedeutung sei. (https://www.bmbwf.gv.at/Ministerium/Presse/20201214.html) Die psychologische Studierendenberatung wurde daher um 40 Prozent aufgestockt. Das war ohne Frage ein erster, wichtiger Schritt. Für psychologische Beratung ist es jedoch unerlässlich, dass diese so niederschwellig wie möglich angeboten wird. Aufgrund gesellschaftlicher Stigmata und den allgemeinen Umständen psychischen Unwohlseins kann es für Betroffene schwierig sein, den ersten Schritt zu wagen. Stellen der psychologischen Studierendenberatung des BMBWF wurden bisher allerdings nur in Wien, Salzburg, Innsbruck, Graz, Linz und Klagenfurt eingerichtet. Gemäß § 68a Abs 1 StudFG ist es möglich, an jedem Hochschulstandort psychologische Beratungsstellen für Studierende einzurichten. In Niederösterreich, Vorarlberg und dem Burgenland fehlen solche Stellen allerdings nach wie vor.

Eine Ausweitung hätte nicht nur eine Kapazitätserhöhung der Studierendenberatung zur Folge, sondern würde auch lange Anfahrtszeiten verringern. Zudem ist es natürlich wichtig, dass dieses Angebot auch nach der Pandemie weiterbesteht, da psychische Gesundheit zu jeder Zeit ausreichenden Fokus verdient.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, die psychologische Studierendenberatung von den derzeit sechs Standorten auf alle Bundesländer auszuweiten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.