1507/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend entschlossener Kampf gegen die Plastikflut

 

 

In Österreich fallen jährlich rund 900.000 Tonnen Plastikabfall an. Diese Plastikflut ist eine riesige Belastung: für die Umwelt, für die Städte und Gemeinden aber auch für die SteuerzahlerInnen. Während andere Länder in Europa bei der Plastikvermeidung bereits sehr viel weiter sind, hinkt Österreich bei konkreten Maßnahmen noch hinterher.

 

Her mit dem Pfandsystem

 

In zahlreichen Studien spricht sich die überwältigende Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher seit längerem für die Einführung eines Einweg-Pfandsystems für Getränkeverpackungen aus. Dennoch ist die politische Umsetzung - trotz zahlreicher Absichtserklärungen und Ankündigungen etwa in Form des „3-Punkte-Plans gegen Plastikflut in Österreich“[1] vom 7. September 2020 - noch ausständig.

 

In einer vom vormaligen Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus beauftragten Studie „Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg" wurden die Kosten für verschiedene Varianten (mit und ohne Pfand) abgeschätzt, mit dem Ergebnis, dass ein Pfandsystem insgesamt die deutlich niedrigsten volkswirtschaftlichen Kosten verursacht im Vergleich zu den anderen Varianten (u.a. Aussortierung aus gemischten Siedlungsabfällen) und auch die höchste Sammelquote (95%) ermöglicht.

 

Wie der Anfragebeantwortung 5245/AB[2] vom 2. April 2021 zu entnehmen ist, hat die Europäische Kommission im Rahmen des technischen Ausschusses zur Einwegplastik-Richtlinie am 11. März 2020 Klarstellungen getroffen, die insbesondere unter Hinweis auf die Zielsetzung der Einwegplastik-Richtlinie und Art. 9 der Einwegplastik -Richtlinie darlegen, dass eine Anrechenbarkeit der Aussortierung von Kunststoffflaschen aus dem Restmüll nicht gegeben ist. Somit bleibt – der Studie folgend - ein Einwegpfand die einzig verbleibende Option um eine Sammelquote von 90% bis 2029 zu erreichen.

 

Da bereits beim Runden Tisch am 2. Juni 2020 die Einrichtung von Arbeitskreisen über die Elemente eines Pfandsystems erfolgt ist, ist zu erwarten, dass die Vorarbeiten eigentlich schon abgeschlossen sein müssten.

 

Her mit der Mehrweg-Quote

 

Ein Pfandsystem leistet einen wesentlichen und dringend nötigen Beitrag zur Reduzierung des Ressourcenbedarfs, gelichzeitig muss aber auch der Anteil von Mehrweg-Verpackungen deutlich erhöht werden, damit der Ressourcenverbrauch durch Getränkeverpackungen deutlich reduziert werden kann.

 

Betrug der Mehrweganteil von Getränkeverpackung im Jahr 1995 noch rund 80%, so ist dieser Wert seither dramatisch gesunken und liegt derzeit bei unter 20%. Einen grundsätzlich erfreulichen Gegentrend stellen die Initiativen einzelner Getränkehersteller dar, die – wenn auch zumeist im Premium-Segment – wieder aktiv Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Damit das Angebot von Mehrwegverpackungen aber nicht lediglich Marketing-getrieben bestimmt wird, ist eine verpflichtende Mehrwegquote unerlässlich.

 

Her mit der Herstellerabgabe für Plastikverpackungen

 

Plastikverpackungen sollen aber auch Abseits von Getränkeverpackungen reduziert bzw. durch ökologischere Varianten ersetzt werden. Das hat auch die EU Kommission erkannt und mit der Einführung der EU-Plastiksteuer ein deutliches Signal gesetzt.

 

Mit der Einführung von Eigenmitteln auf Basis des Anfalls nicht wiederverwerteten Plastikverpackungsmülls zur Finanzierung des EU-Haushalts („EU-Plastik-Steuer“), stellte sich für die EU-Mitgliedsstaaten die Frage der Ausgestaltung. Trotz gegenteiliger Ankündigung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat sich der Bundesminister für Finanzen dafür entschieden, die Mittel aus dem österreichischen EU-Beitrag aufzubringen. Die eigentlich erwünschte Lenkungswirkung bei den Herstellern der Plastikverpackungen bleibt daher unverständlicherweise aus. Durch die Vorgangsweise des ÖVP-Finanzministers ersparen sich die Plastikhersteller sogar jährlich rund 140 Millionen Euro!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, die Umsetzung des angekündigten 3-Punkte Plans gegen die Plastikflut umgehend in Form von Gesetzesentwürfen voranzutreiben. Dabei sollen folgende Punkte umfasst werden:

 

·      Einführung eines Pfandsystems für Einweggetränkeverpackungen,

·      verbindliche Quoten für den Anteil an verkauften Mehrwegverpackungen im Einzelhandel,

·      Umsetzung der EU-Plastiksteuer als Herstellerabgabe in Höhe von 80 Cent pro Kilogramm in Verkehr gebrachter Plastikverpackungen, damit tatsächlich ein finanzieller Anreiz für Produzenten und Importeure von Plastikverpackungen entsteht, nicht recycelbare Kunststoffverpackungen zu reduzieren und es zu keiner einseitigen Belastung der SteuerzahlerInnen kommt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.    



[1] https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20200907_3punkteplan.html

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05245/index.shtml