1508/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Einhaltung der ArbeitnehmerInnenrechte muss Bedingung für den Bezug von Agrarfördermitteln sein, da es um öffentliche Steuermittel geht!

Die auf europäischer Ebene stattfindenden Verhandlungen zur Vergabestruktur der Fördermittel der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2023 müssen transparent durchgeführt werden. Es handelt sich um öffentliche Steuermittel, womit den an den Verhandlungen beteiligten Personen hohe Verantwortung zukommt, gesamtgesellschaftliche Ziele durch strategische Förderkulissen zu erreichen.

Die jeweilige GAP-Periode soll dort Veränderungen anwerfen, wo erkannt wurde, dass es Impulse zu Entwicklungen braucht. So wurde erkannt, dass die Lage der in der Landwirtschaft tätigen LohnempfängerInnen sehr oft geprägt ist von prekären Einkommensverhältnissen, hygienischen Bedingungen und sozialem Druck durch die eigentlich zur Fürsorge für die ArbeitnehmerInnen verpflichteten Betriebe. Gerade im Bereich der sog. SaisonarbeiterInnen wurden Fälle in Europa bekannt, die tatsächlich ausbeuterische Verhältnisse darstellen.

Österreich muss hier auch Vorreiter sein, um menschenwürdige Bedingungen für ArbeitnehmerInnen von landwirtschaftlichen Betrieben EU-weit zu erreichen.

Umso verstörender waren die Medienberichte, dass die zuständige Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sogar die Proponentin einer Reihe von Mitgliedsstaaten zu sein scheint, die sich vorgenommen hat, den gesamtgesellschaftlich so wichtigen vorliegenden Vorschlag, die Einhaltung von ArbeitnehmerInnenrechten zur Bedingung für den Bezug von Agrarfördermitteln zu machen, zu Fall zu bringen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert, unverzüglich ihre Interventionen auf europäischer Ebene zu stoppen, die eine Verbesserung der Situation der LohnempfängerInnen in der Landwirtschaft verhindern sollen, indem sie massiv gegen die Möglichkeit auftritt, die GAP-Zahlungen an die Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu knüpfen, und wird aufgefordert, aktiv dafür einzutreten, dass Landwirtschaftsbetriebe in der EU, die Lohndumping und Verstöße gegen Arbeitsrechte betreiben, zukünftig keine EU-Förderungen erhalten.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft