1515/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ausweitung der Gender Statistik

 

Seit 2007 werden in den Kunst- und Kulturberichten auf vorbildliche Art die finanziellen Transferleistungen, die direkt an einzelne Künstler*innen gehen, nach genderbezogenen Kriterien ausgewertet. Dabei werden nicht nur Stipendien und Projektförderungen, sondern auch Zahlungen für Preise, Prämien und Kunstankäufe erfasst. Zusätzlich werden die in der Kunstsektion tätigen Beiräte und Jurys geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt.

Angeregt durch eine Entschließung des Nationalrates auf Initiative der SPÖ im Jahr 2013 wurden die Vorgaben für die Gender Statistik im Kulturbericht nochmals erweitert. Seitdem finden sich bei den Bundesmuseen und Bundestheatern übersichtliche Auswertungen der Spielpläne und Ausstellungstätigkeiten auf ihre Geschlechterausgewogenheit. Insbesondere wird die Anzahl von in dem Berichtszeitraum tätigen Autor*innen, Komponist*innen, Regisseur*innen, Dirigent*innen, Künstler*innen bei Einzelausstellungen und Kurator*innen aufgelistet.

Dabei zeigt sich, dass in vielen Kunstsparten bereits wesentliche Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit erzielt werden konnten, dass es jedoch in einigen Bereichen auch weiterhin noch Handlungsbedarf gibt. So sind Künstlerinnen z.B. in den Bundesmuseen nach wie vor unterrepräsentiert: 2019 standen 26 Künstlerinnen 47 Künstlern gegenüber. Die schlechteste Quote hatte dabei das KHM mit 1:13.

Über einen wesentlichen Bereich enthält der Kunst- und Kulturbericht jedoch keine Informationen: über die Geschlechterausgewogenheit bei der Besetzung von Führungspositionen in Bundestheatern und Bundesmuseen. Dabei ist nicht nur die oberste Leitung, sondern auch die zweite Führungsebene von Interessen. Ein aktueller Medienbericht kritisiert beispielsweise die Besetzungspolitik im Kunsthistorischen Museum.[1] Unter zehn amtierenden Sammlungsdirektor*innen sind nur drei Frauen. In den vergangenen zehn Jahren wurden ausnahmslos Männer mit Leitungsfunktionen betraut und keine einzige Sammlungsdirektorin bestellt.

Daher scheint es dringend geboten, die Gender Statistik im Kunst- und Kulturbericht um die erste und zweite Führungsebene – beispielsweise Sammlungsdirektor*innen, technische Direktion, künstlerische Betriebsdirektion, Leitung Dramaturgie, Vermittlung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit etc. – zu ergänzen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, wenn möglich ab dem Kunst- und Kulturbericht 2020, spätestens jedoch ab dem Kunst- und Kulturbericht 2021 bei den Bundestheatern, Bundesmuseen, Bundestheater-Holding und Art für Art die Geschlechterverteilung in der ersten und zweiten Führungsebene anzugeben.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.



[1] Olga Kronsteiner im Standard, 6.4.2021