1522/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Eva-Maria Holzleitner BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend End-to-End Verschlüsselung von privaten Nachrichten sicherstellen

 

Eine sichere End-to-End Verschlüsselung von Nachrichten ist ein Grundrecht, das KonsumentInnen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz sichert. Aktuellen Medienberichten zu Folge wollen nun die EU-Institutionen, also Rat, Kommission und Parlament, durch die Hintertür die Verschlüsselung von Nachrichten und damit dieses Grundrecht aushebeln, mit dem Argument, stärker gegen Kindesmissbrauch vorgehen zu wollen. Mittels einer von der EU-Kommission initiierten Übergangsverordnung sollen AnbieterInnen jede Art von privaten Nachrichten, ob via Messengerdienst, Email, Chats, etc., scannen können, um diese auf Fälle von Kindesmissbrauch zu prüfen.

Der Kampf gegen Kindesmissbrauch muss gestärkt werden, das steht fest. Doch dieser Kampf darf nicht instrumentalisiert werden, um Grundrechte aufzuheben. Eine de facto Überwachung durch eine Massendurchleuchtung privater Nachrichten einzuführen, ist definitiv die falsche Antwort. Denn Unternehmen zu ermöglichen bzw. sie gar zu verpflichten, die Verschlüsselung von Nachrichten zu umgehen und aufzuheben, ist de facto ein Blankoscheck, um auf unsere privaten Nachrichten auf allen digitalen Kommunikationskanälen zugreifen zu können. Das ist ein massiver Eingriff in unser aller Grundrechte. Die europäischen Institutionen setzen damit jene hohen demokratischen Standards, die wir uns in dieser Thematik u.a. auch mit der DSGVO gesetzt haben, aufs Spiel. Kritik kommt dazu nicht nur von Grundrechte-Organisationen und von der IT-Branche selbst, auch der wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments (EPRS) stellt in einem Gutachten fest, dass dieses Vorhaben mit den europäischen Grundrechten unvereinbar ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, die Bundeministerin für EU und Verfassung sowie die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, sich in allen europäischen Gremien vehement für die Einhaltung der Grundrechte und das Recht auf Privatsphäre, Datenschutz und Verschlüsselung einzusetzen und das Vorhaben der EU-Kommission, welches flächendeckendes Scannen privater Nachrichten ermöglichen soll, abzulehnen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss