1529/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Rosa Ecker

und weiterer Abgeordneter

betreffend verpflichtende statistische Erfassung von Schwangerschafts-abbrüchen

 

 

Während in Deutschland regelmäßig Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche veröffentlicht werden, in denen neben dem Alter der Frauen u.a. auch die Methode der Abtreibung angeführt bzw. zwischen ambulanter und stationärer Abtreibung unterschieden wird, gibt es keinerlei vergleichbare Statistiken in Österreich.

 

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2020 mit rund 100.000 gemeldeten Fällen gegenüber dem Jahr 2019 leicht zurückgegangen. 71% der Frauen, die 2020 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. Rund 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Und ungefähr 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

 

Eine Abtreibung hat meist mehrere Opfer. Nicht nur das getötete Kind, sondern auch die Mutter ist Opfer dieses Eingriffs. In vielen Fällen sind Mütter, die sich zu diesem folgenschweren Schritt entscheiden, von dem so genannten Post-Abortion-Syndrom betroffen. Bei aller notwendigen Diskussion über die so genannte Fristenlösung, insbesondere in Bezug auf Verbesserungen bei der Beratung von Schwangeren im Vorfeld einer möglichen Abtreibung, kann man außer Streit stellen, dass jeder einzelne Fall eine extreme Belastung für alle Betroffenen darstellt.

 

Damit man diesen Betroffenen auch bestmöglich helfen kann bzw. gezielte Maßnahmen setzen kann, um die Zahl der ungewollten Schwangerschaften künftig zu senken, ist es notwendig, über die nötigen statistischen Zahlen im Zusammenhang mit Abtreibungen zu verfügen.

 

Bereits im Jahr 2015 hat sich beispielsweise die ÖVP auf einem Parteitag für eine anonymisierte Abtreibungsstatistik ausgesprochen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Grundlage für eine verpflichtende anonymisierte statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen bildet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.