153/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Alois Schroll,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend zeitgemäße Grundlagen für Energieinfrastrukturverfahren

 

 

Bei Hochspannungsleitungen, die als Freileitungen gebaut werden, kommt es - regional durchaus unterschiedlich – immer wieder zu Protesten von AnrainerInnen und BürgerInnen. Besonders prominent sind dabei die Debatten um die 380 kV – Leitung in Salzburg und die 110 kV-Leitungen in Oberösterreich während nahezu zeitgleich im Weinviertel, NÖ ebenfalls eine 380 kV Leitung geplant, genehmigt und bereits mit dem Bau begonnen wurde.

 

Problematisch erscheint jedenfalls, die oftmals als mangelhaft empfundene Einbindung der Bevölkerung bei der Planung, die dann nicht nur zur Ablehnung des konkreten Trassenverlaufs oder der technischen Ausführung führen kann, sondern auch zur Infragestellung ganzer Energieinfrastrukturprojekte an sich. Dies geschieht mitunter deswegen, weil im eigentlichen Genehmigungsverfahren grundsätzliche Fragen (z.B. Notwendigkeit) keinen Platz mehr haben.

 

Ein mögliches Instrument zur Verbesserung der Einbindung der Bevölkerung aber auch für die Planungssicherheit der ProjektwerberInnen stellt die Strategische Umweltprüfung (SUP) dar. Aufgabe der Strategischen Umweltprüfung ist es, bereits lange vor der Entscheidung über konkrete Einzelprojekte Strategien und Planungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit zu durchleuchten. Der Alternativenvergleich ist dabei ein zentrales Element jeder SUP. Hier bietet sich Raum, um u.a. über technische Möglichkeiten (z.B. Freileitung oder Erdkabel) der Standortalternativen zu diskutieren. Derzeit läuft eine Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen mangelnder Umsetzung der SUP-Richtlinie. Die EU-Kommission kritisiert dabei die fehlende Verankerung der Prüfungspflicht bei der Erstellung von Plänen im Energiesektor[1].

Von der Einbindung der BürgerInnen abgesehen erweist sich die ungenügend konkretisierte Benennung der Schutzgüter und Schutzstandards in den – in ihren Grundzügen seit 1968 unveränderten – gesetzlichen Grundlagen des Starkstromwegerechts als Herausforderung für BürgerInnen, Behörden und letztlich die ProjektwerberInnen selbst.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, zeitgemäße Grundlagen für Energieinfrastrukturverfahren zu erarbeiten, die zumindest folgende Punkte umfassen:

 

·   Klärung der aktuellen technischen Grundlagen, Funktionsweisen und Anwendungsmöglichkeiten unterschiedlicher Elektrizitätsleitungssysteme (Freileitung, Erdkabel), damit diese in den einzelnen Verfahren nicht jeweils neu geklärt werden müssen,

·   Umsetzung der SUP-Richtlinie in Hinblick auf Pläne im Energiesektor, zur besseren Einbindung der Bevölkerung und zur Stärkung der Planungssicherheit für ProjektwerberInnen

·   Änderung des Starkstromwegerechts dahingehend, dass in sensiblen Gebieten eine Verkabelung zu erfolgen hat, sofern nicht schwerwiegende Gründe (u.a. technischer oder betrieblicher Natur) dagegen stehen, sowie dass hinsichtlich der Schutzgüter und Schutzmaßstäbe eine zeitgemäße Benennung zu erfolgen hat,

·   Bessere Abstimmung zwischen Raumordnungs- und Energieinfrastrukturanforderungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.



[1] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/DE/INF_19_4251