1531/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 21.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

betreffend pauschalen monatlichen 35 prozentigen Ersatz für Fixkosten und Gewinnentgang seit Beginn der Pandemie für gewerbliche und sonstige touristische Vermieter mit Einkünften gemäß § 28 EstG sofort sicherstellen

 

Nachdem jene touristischen Privatvermieter, die ihre Einkünfte gemäß § 28 EstG erzielen, seit nunmehr fast einem Jahr von der Möglichkeit Förderungen aus einem der entsprechenden Fonds ausgeschlossen waren und dadurch zum Teil an den Rand ihrer Existenz gebracht wurden, wurde nun – nicht zuletzt in Folge diesbezüglicher freiheitlicher Initiativen – ein entsprechender Gesetzesänderung beschlossen, die nun dieser Personengruppe die Beantragung von Förderungen aus dem Härtefallfonds ermöglicht.

Begründet wurde diese Maßnahme im Antrag wie folgt:

„Neben Privatzimmervermieter sollen auch jene gewerblichen touristischen Vermieter und sonstigen touristischen Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, zukünftig in neuen Förderprogrammen anspruchsberechtigt sein, um dadurch entstehende Härten abzudecken und dieses für den österreichischen Tourismus wichtige Angebotssegment zu erhalten.“

Dieser erste wichtige Schritt im Interesse der gerade für den regionalen Tourismus so wichtigen touristischen Privatvermieter darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese gegenüber anderen Unternehmern weiterhin benachteiligt sind.

 

Mit der auf Initiative der Freiheitlichen nunmehr nach langem Verzögern endlich in Kraft getretenen Richtlinie erhalten die Privatvermieter für die Monate März und April 2021 einen Ausfallsbonus in der Höhe von 30 Prozent des ermittelten Umsatzausfalls, für die restlichen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 einen Ausfallsbonus von 15 Prozent. Die sogenannten „Paragraf 28 Betriebe“ erhalten für alle Monate ab November 2020 - mit Ausnahme der Monate März und April 2021 - einen Zuschlag in der Höhe von zehn Prozent des ermittelten Umsatzausfalls. Dieser 10%ige Zusatzbonus zum Ausfallsbonus ist aber zu gering, da beim Entschädigungsmodell der Regierung 7,5 Monate überhaupt nicht entschädigt werden! Wir fordern daher für den gesamten Zeitraum der Betriebsschließungen und Betretungsverbote, beginnend mit Mitte März 2020 einen Zuschlag von 25 %, in Summe also 35 % für jedes Monat.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass alle Gewerbebetriebe im November 2020 einen Umsatzersatz von 80 Prozent bekommen haben, ist diese Entschädigung für die „Paragraf 28 Betriebe“ nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Daher ist es aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten dringend erforderlich, dass die Bundesregierung sicherstellt, dass gewerbliche und sonstige touristische Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, umgehend und rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Pandemie einen monatlichen pauschalen 35-prozentigen Ersatz der Fixkosten sowie des Gewinnentgangs erhalten.

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass gewerbliche und sonstige touristische Vermieter, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen, umgehend und rückwirkend für den gesamten Zeitraum der Pandemie einen monatlichen pauschalen 35-prozentigen Ersatz für die Entschädigung der Fixkosten und den Gewinnentgang erhalten.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.