1541/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Schaffung eines „Corona-Beschäftigungsbonus“

 

 

Die Corona-Krise dauert weiter an, ein Lockdown folgt dem anderen, und der Arbeitsmarkt bleibt im Krisenmodus: Vor allem arbeitslose Frauen, junge Erwachsene und Langzeitarbeitslose haben es besonders schwer. Doch die Corona-bedingte Arbeitslosigkeit zieht sich quer durch die Gesellschaft. Es braucht rasch ein politisches Gegensteuern.

 

Die SPÖ hat mir ihrem Vorschlag einer Jobgarantie, der Aktion 40.000, ein Beschäftigungsprojekt für die Schaffung von zusätzlichen 40.000 öffentlichen oder gemeinnützigen Jobs vorgelegt.

 

Darüber hinaus bedarf es aber auch der Unterstützung des privaten Arbeitsmarktsektors, um mehr Arbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. Der hoffentlich zu erwartende Konjunkturaufschwung wird die angespannte Arbeitsmarktsituation nicht alleine lösen können.

 

Es gibt derzeit Möglichkeiten Förderungen für die Einstellung bestimmter Gruppen von Arbeitslosen über das AMS zu erhalten. Eine davon ist die Eingliederungsbeihilfe.

 

Gefördert werden können derzeit Personen, die

·                älter als 50 Jahre sind.

·                unter 25 Jahre, und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos sind.

·                mindestens 25 Jahre alt, und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos sind.

·                akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind, z.B. bei Wiedereinsteigerinnen oder Wiedereinsteiger, Ausbildungsabsolventinnen oder Ausbildungsabsolventen mit fehlender Berufspraxis, in diesem Fall gelten besondere Bedingungen.

 

Aufgrund der besonderen Situation und Betroffenheit vor allem von Frauen, jungen Erwachsene und Langzeitarbeitslosen, unabhängig vom Alter, sollte nunmehr ein „Corona-Beschäftigungsbonus“ geschaffen werden, der den Zugang zur Eingliederungsbeilhilfe erleichtert und damit Anreize für österreichische Unternehmen schafft, auf das beim AMS gemeldete Arbeitskräftepotenzial zuzugreifen.

 

Corona-Beschäftigungsbonus:

·                Senkung der Altersgrenze für alle Arbeitslosen auf 45 Jahre.

·                Für unter 25-jährige wird die Dauer der Arbeitslosigkeit auf 3 Monate gesenkt.

·                Für über 25-jährige wird die Dauer der Arbeitslosigkeit auf 6 Monate gesenkt.

·                Langzeitbeschäftigungslose sollen grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung erhalten, unabhängig vom Alter.

·                Und akut von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Menschen sollen weiterhin gleichermaßen die Fördermöglichkeit haben.

 

Es darf nicht länger zugewartet, sondern es muss jetzt gehandelt werden!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass ein „Corona-Beschäftigungsbonus“ geschaffen wird, wodurch die Eingliederungsbeihilfe rasch an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes angepasst wird, indem die Zugangsvoraussetzungen erleichtert werden.

 

Insbesondere soll

·                die Altersgrenze für Arbeitslose, für die eine Förderung gewährt werden kann, generell gesenkt werden,

·                die Voraussetzung einer gewissen Dauer von Arbeitslosigkeit für die betroffenen Gruppen reduziert werden,

·                Langzeitbeschäftigungslosen ohne weitere Voraussetzungen der Zugang zur Förderung möglich sein und

·                akut von Langzeitbeschäftigungslosigkeit bedrohte Menschen sollen weiterhin gleichermaßen die Fördermöglichkeit haben.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales