1545/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.04.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Heike Grebien, Kira Grünberg und Freundinnen und Freunde
betreffend „Schaffung entsprechender One-Stop-Shops für Menschen mit Behinderungen“
BEGRÜNDUNG
Für eine erfolgreiche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen sind transparente und effiziente Hilfen, Antragsstellungen und Finanzierungen wichtig. Sie ermöglichen es, benötigte Unterstützungsleistungen einfach anzusuchen, schneller zu erhalten und dabei gut begleitet zu werden. Jedoch sind bis dato bei Unterstützungsleistungen unterschiedliche Ämter und Institutionen des Bundes und der Länder involviert. Die aktuelle komplizierte, unübersichtliche und manchmal auch fehlende Kooperation dieser verschiedenen Entscheidungsträger sowie die Unklarheit der Zuständigkeiten erschweren die Lage für Menschen mit Behinderungen zusätzlich. Die Möglichkeit, die jeweils für die Person passende Leistung zu erhalten, hängt daher stark vom jeweiligen persönlichen und sozialen Hintergrund der Betroffenen ab. Aus diesem Grund braucht es Anlaufstellen, die Anträge von Menschen mit Behinderung gesammelt entgegennehmen und diese an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Besonders Hilfsmittel bzw. technische Hilfen stellen für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Teilhabe dar. Sie reichen von Mobilitätshilfen bis hin zu Kommunikationshilfen und werden stetig in ihrer Reife und Anzahl verbessert. Die transparente und effiziente Antragsstellung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln stellt bereits im Nationalen Aktionsplan 2012-2021 eine Zielsetzung dar, welche jedoch bis dato nicht erreicht wurde.
Auch im Bereich der Persönlichen Assistenz, Beratung, Begleitung und Betreuung sowie Arbeitsmarktangeboten ist eine entsprechende transparente, effiziente sowie personenzentrierte Hilfe- und Antragsstellung notwendig bei welcher Menschen mit Behinderungen bei der Antragsstellung entsprechend ihrer individuellen Bedarfe unterstützt und beraten werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungs-Trägern und dem Arbeitsmarktservice (unter Einbezug des Bundesministeriums für Arbeit)
- Schritte zur Umsetzung folgender One-Stop-Shops zu unternehmen:
o Hilfsmittel und Heilbehelfe
o Beratung, Begleitung und Betreuung
o Persönliche Assistenz
- Schritte zur Umsetzung eines One-Stop-Shops an der Schnittstelle Arbeitsmarktservice, Sozialministeriumservice, Länder sowie Sozialversicherung zu unternehmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.