Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz, BGBl. I Nr. 8/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:

In § 15 Abs. 3 Z 1 und 2 wird der Ausdruck „Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ jeweils durch den Ausdruck „Arbeit“ ersetzt.