1554/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

betreffend „Netto-Wohnbau“ als Chance in der Krise

 

 

Im April 2015 wurde von freiheitlichen Abgeordneten der Antrag eingebracht, den privaten Eigenheimbau durch eine Umsatzsteuerbefreiung attraktiver zu gestalten und Schattenwirtschaft im Bau somit einzudämmen.[1] Der Antrag wurde am 4. Oktober 2017 im Finanzausschuss behandelt und dort vertagt.

 

Mittlerweile hat sich die Situation für private Häuslbauer wie auch Unternehmen aufgrund der Corona-Krise verschärft. Erschwerend kommt hinzu, dass kaum absehbar ist, inwiefern sich die Corona-Pandemie zukünftig auf Förderungen im privaten Wohnbau, die ohnehin seit Jahren stagnieren, auswirken wird. Fakt ist, dass zur Bekämpfung der Pandemie mindestens 40 Milliarden Euro kumulierte Schulden aufgenommen werden, die zurückbezahlt werden müssen. Daher braucht es in vielen Bereichen konstruktive und nachhaltige Anreizsysteme.

 

Der wissenschaftliche Leiter der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS), Dr. Friedrich Schneider, hat einen Katalog mit Maßnahmen präsentiert, die den Weg aus der Corona-Schuldenkrise ebnen sollen. Unter anderem sieht dieses Programm vor, den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen.[2] Dieser Ansatz ist insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft, wo „Schwarzarbeit“ noch immer vielfach praktiziert wird, interessant. Nicht selten fallen heimische Unternehmen um Aufträge um, da ihre Leistungen für Private aufgrund des hohen Steuersatzes nicht leistbar und Förderungsansuchen undurchsichtig sind. Es ist jedoch nicht gerecht, jenen den Kampf anzusagen, die sich darum bemühen, Eigenheim zu schaffen, sondern in erster Linie muss es darum gehen, hier an den richtigen Stellen anzusetzen. Der Mehrwertsteuerbetrug ist einzudämmen, vor allem auch, um Schwarzarbeit zu verhindern, damit unsere Corona-geplagte Wirtschaft wieder die notwendigen Impulse erhält. Gleichzeitig müssen wir aber alle jenen Unterstützung bieten, die sich um unsere Wirtschaft bemühen. Im Bereich des privaten Wohnbaus ist es somit dringend erforderlich, die längst überfällige Rückvergütung der Umsatzsteuer für private Häuslbauer einzuführen. Neben einer Verwaltungsvereinfachung – bedingt durch den Wegfall von bundesländerabhängigen Förderungen – würden die Schwarzarbeit eingedämmt, die heimischen Unternehmen aufgewertet und ein österreichweit einheitlicher „Fördersatz“ (20%-ige Rückvergütung) eingeführt werden. Dies würde nicht nur eine Erleichterung für die privaten Eigenheimbauer mit sich bringen, sondern vor allem auch die österreichische (Bau-)Wirtschaft ankurbeln, um nachhaltig durch die Krise zu steuern!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, in Verhandlungen mit den Ländern zu treten, um im Bereich des privaten Eigenheimbaus die aktuellen Wohnbauförderungssysteme der Länder durch eine Umsatzsteuerbefreiung für private Häuslbauer zu ersetzen, um den negativen Auswirkungen der Corona-Krise auf heimische Unternehmen und Eigenheimbauer entgegenzuwirken.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.



[1] Vgl. 1128/A(E) XXV. GP

[2] Vgl. IWS-7-Punkte Programm, abrufbar unter: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210402_OTS0020/7-punkte-programm-zur-schuldenbeseitigung-mit-zukunftsinvestitionen-und-senkung-der-abgaben-auf-arbeit.