Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID‑19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes über eine COVID‑19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG)

Das Bundesgesetz über eine COVID‑19 Investitionsprämie für Unternehmen (Investitionsprämiengesetz – InvPrG), BGBl. I Nr. 88/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 letzter Satz wird der Betrag „drei Milliarden Euro“ durch „7,8 Milliarden Euro“ ersetzt.

2. Nach § 5 Abs. 1c wird folgender Abs. 1d eingefügt:

„(1d) § 1 Abs. 3 letzter Satz in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.“