1560/A XXVII. GP

Eingebracht am 22.04.2021
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Antrag

 

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird

Das Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird, BGBl. I Nr. 88/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 167/2020, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Wortfolge „bis zu drei Milliarden Euro“ durch die Wortfolge „bis zu 7,8 Milliarden Euro“ ersetzt.

2. Der bisherige Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

3. § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 1 in der Fassung des BGBl. I Nr. xxx tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit 31.12.2025 außer Kraft.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.

Begründung:

Die Corona-Pandemie bringt zahlreiche Schwierigkeiten für Menschen und Unternehmen mit sich; dies sind vor allem die gesundheitlichen Herausforderungen, die Arbeitslosigkeit, der zögerliche Konsum sowie die globalen wirtschaftlichen Auswirkungen. Die österreichische Bundesregierung hat daher im September 2020 mit der Investitionsprämie ein Impulsprogramm gestartet, um die Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe durch Investitionen zu stärken. Die hohe Nachfrage hat volkswirtschaftlich eine uneingeschränkt positive Signalwirkung.

Nachdem zum Start der Fördermaßnahme vor allem mittlere und große Unternehmen Anträge gestellt haben, kommen die Anträge im letzten Drittel der Einreichperiode insbesondere von Klein- und Kleinstunternehmen. Ihr Anteil an den gestellten Anträgen liegt nunmehr bei 85 Prozent. Die Prämie hebelt das Zehnfache an Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen und löst damit wichtige Wachstumseffekte aus. Die Hälfte aller Investitionen werden in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit getätigt. Damit verknüpfen sich mit dieser Fördermaßnahme essentielle Struktureffekte.

Der Beantragungszeitraum für das Förderungsprogramm endete mit 28. Februar 2021. Insgesamt wurden rund 258.600 Anträge mit einem Investitionsvolumen in der Größenordnung von EUR 85,46 Mrd. bei der Abwicklungsagentur Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) eingereicht. Es ist ein Zuschussvolumen in der Größenordnung von EUR 7,8 Mrd. beantragt. Die begleitende Evaluierung der Fördermaßnahme und die Erfahrungen der aws lassen auf einen effektiven Liquiditätsbedarf von EUR 5 Mrd. schließen. Das zur Verfügung stehende Budget von EUR 3 Mrd. ist weit ausgeschöpft. Die aws kann keine Genehmigungen mehr aussprechen. Die österreichische Bundesregierung reagiert daher auf die dynamische Antragsentwicklung und stellt ein Liquiditätsbudget von EUR 5 Mrd. zur Verfügung, um Vorzieheffekte bei Investitionen zu ermöglichen und der Konjunktur einen entscheidenden Impuls zu geben.