1563/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Datenspeicherung "Grünen Pass"

 

Die Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes legt erste Schritte für einen Grünen Pass fest und definiert, unter welchen Umständen negative Testnachweise vorgewiesen werden müssen und was überprüfende Organe mit darin enthaltenen oder zum Persönlichkeitsnachweis nötigen Informationen machen dürfen. Unklar ist allerdings nach wie vor, wie die technische Plattform dafür aussieht. Des Weiteren ist eine Gleichstellung zu negativ getesteten Personen vorgesehen, wenn

·         eine Schutzimpfung gegen COVID-19,

·         eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, ein Nachweis gemäß §4 Abs 18 des Epidemiegesetzes 1950 oder eines Absonderungsbescheides, der wegen einer Infektion des Bescheidadressaten mit SARS-CoV-2 erlassen wurde ,oder

·         ein durchgeführter Test, der das Vorhandensein von Antikörpern gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 bestätigt,

vorliegt. Unklar ist allerdings, wie diese gleichwertigen Nachweise erbracht werden sollen. Für eine technische Umsetzung benötigt es hierfür mindestens die Schaffung von Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen, in denen diese Daten abgelegt sind. Bis dato gibt es verschiedene Systeme, inwiefern diese miteinander kommunizieren können oder wie lange die Errichtung der nötigen Schnittstellen dauert, ist nicht klar. Unabhängig von der gewählten technischen Umsetzung, muss allerdings dafür gesorgt werden, dass ein für Gesundheitsdaten unumgänglicher Sicherheitsstandard eingehalten wird und jegliche Verwendung der nötigen Daten nachvollziehbar ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird dazu aufgefordert, bei einer Speicherung der Daten für den Grünen "Pass" bevorzugt diese Daten im System der ELGA GmbH abzulegen, um eine Nachvollziehbarkeit für Bürger_innen zu ermöglichen. Falls dies nicht möglich ist, müssen für Daten des "Grünen Passes" aber mindestens zu ELGA vergleichbare Sicherheitsstandards eingehalten werden."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.