1566/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Kompetenzbereinigung im Bereich des Glückspielwesens sowie Zuständigkeitsänderung

 

Am 11. Februar 2021 fand bei Bundesminister Gernot Blümel eine Hausdurchsuchung statt. Die in der "CASAG-Affäre" ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet auf Grund einer Vielzahl ausgewerteter Chatnachrichten, dass die Novomatic AG eine Spende an die ÖVP mit einer Unterstützung des Unternehmens im Zusammenhang mit einer Steuernachforderung der italienischen Finanzbehörden verknüpfen wollte.

Stellvertretend für die vielen bereits medial bekannten Chatnachrichten, die diese Verdachtslage erhärten, sei folgendes SMS von Novomatic-CEO Neumann an Blümel vom 12. Juni 2017 hier angeführt:

„Guten Morgen, hätte eine Bitte: bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problemes (sic!), das wir in Italien haben!“ 

Gernot Blümel wird von der WKStA als Beschuldigter geführt. Das gesamte Glückspielwesen liegt damit in der Kompetenz eines Finanzministeriums, an dessen organisatorischer Spitze daher mit Gernot Blümel ein Minister steht, gegen den wegen des Verdachts der Bestechung in Zusammenhang mit Spendenangeboten der Novomatic an die ÖVP ermittelt wird. Es besteht somit der Verdacht der Parteilichkeit genau in jenen Agenden, für welche Gernot Blümel nach dem Bundesministeriengesetz zuständig ist. 

Unabhängig von diesem untragbaren Zustand wäre eine Ausgliederung der Glückspielagenden aus dem BMF sinnvoll: Der Bund profitiert einerseits über Steuereinnahmen vom Glücksspiel, ist aber andererseits für den Schutz der Spieler_innen vor Sucht zuständig. Sowohl Steuererhebung als auch Spielerschutz liegen in der Kompetenz und daher Verantwortung des BMF, der Konflikt zwischen den fiskalischen Interessen des BMF am Glücksspiel und der Einrichtung einer Spielerschutzstelle bei selbigem Ministerium ist offenkundig. Diesbezügliche Fragen (Anfrage vom 24.6.2019 "Reformbedarf und Umgang mit Expertenberichten im Glücksspielrecht", 3879/J XXVI. GP, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/J/J_03789/index.shtml) wurden vom BMF unklar beantwortet, das BMF unter Eduard Müller verteidigte die zweigleisige Kompetenzlage jedoch nicht explizit. 

Auch im aktuellen Regierungsprogramm findet sich der Passus:

"Die Bundesregierung strebt eine Entflechtung der unterschiedlichen Rollen des BMF im Bereich des Glücksspiels an."

Weiters wurde medial seitens Minister Blümel seit Frühjahr letzten Jahres bereits mehrfach die Schaffung einer unabhängigen Glückspielbehörde verkündet - ohne diesen Ankündigungen Taten folgen zu lassen (vgl. etwa: https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2052674-Bluemel-will-Austro-Loesung-fuer-Casinos.html).

Nach Bekanntwerden des Beschuldigtenstatus von Minister Blümel wurde von ihm wiederum neben einer Reform des gesamten Glückspielwesens die Schaffung einer unabhängigen Glückspielbehörde medial angekündigt. Im Vortrag des 49. Ministerrates wurde eine Neuordnung des Glückspielwesens beschlossen und unter anderem festgehalten: "Die Zuständigkeiten im Bereich der Aufsicht und Lizenzen sollen an eine unabhängige, weisungsfreie und neu geschaffene Aufsichtsbehörde bzw. einen richterlichen Konzessions-Senat übertragen werden."

Der Interessenskonflikt innerhalb des BMF lässt sich am sinnvollsten und auch schlüssigsten dadurch lösen, dass die Zuständigkeit für den Spielerschutz in den Verantwortungsbereich des BMASGK übertragen wird. Weiters sollten die restlichen glückspielrechtlichen Agenden möglichst zeitnah einer neu zu schaffenden, unabhängigen und weisungsfreien Behörde übertragen werden. Diese strukturellen Reformschritte sind losgelöst von der weiteren Reform des Glücksspielwesens möglich und aufgrund des Beschuldigtenstatus des Finanzministers dringend nötig. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der einerseits die Übertragung der ministeriellen Kompetenz für den Spielerschutz in den Verantwortungsbereich des BMASGK normiert wird, andererseits für die restlichen Bereiche des Glückspielwesens eine unabhängige und weisungsfrei gestellte Behörde geschaffen wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.