1567/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 03.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim
Genossinnen und Genossen
betreffend die Verankerung der Bundeswettbewerbsbehörde im Bundesministerium für Justiz
Die Richtlinie (EU) 2019/1 zu Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf eine wirksame Dursetzung der Wettbewerbsvorschriften und zur Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts ist in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Eine Stärkung der Wettbewerbsbehörden würde auch eine Stärkung von deren Unabhängigkeit bedeuten.
Am Freitag, 23.04.2021 wurde vom Wirtschaftsministerium eine Novelle zum Wettbewerbsgesetz in die Begutachtung verschickt, mit der eine neue Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde festgelegt werden soll.
Im „KURIER“ vom 28.04.2021 nimmt der Generaldirektor der Bundeswettbewerbsbehörde, Dr. Theodor Thanner, sehr kritisch zu dieser Berichtspflicht und zur Novelle Stellung: „Wenn wir streng prüfen, mag das manchen nicht gefallen. Wenn sich die Frau Minister als oberste Anwältin der Betriebe versteht, ist das ein klassischer Zielkonflikt. Wir wären bei der Justiz besser angesiedelt. Wir ermitteln ja vom Schema her ähnlich wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Ähnlich wird die Kartellrechtsspezialistin Isabella Hartung dort zitiert: „Es ist schon erstaunlich, dass ein Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, die der Stärkung der Wettbewerbsbehörden dient, in die Gegenrichtung zeigt.“
Zur Erinnerung: Die Bundeswettbewerbsbehörde ist jene Behörde, die dafür sorgt, dass durch Preisabsprachen – etwa von großen Baukonzernen und Supermarktketten – die Konsumentinnen und Konsumenten nicht die „Dummen“ sind und am Ende überhöhte Preise bezahlen müssen.
Es scheint hier eine klassische Unvereinbarkeit vorzuliegen, wenn die Wirtschaftsministerin ihre Rolle in erster Linie als „Anwältin der Betriebe“ und nicht als Hüterin des Rechtsstaates sieht. Es stellt sich daher mit gutem Grund die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, die Bundeswettbewerbsbehörde zur Stärkung ihrer Unabhängigkeit im Bundesministerium für Justiz anzusiedeln.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, durch welchen die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Behörde im Bereich des Bundesministeriums für Justiz verankert werden soll.
Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss