1569/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 03.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kucher, Mag. Drobits,
betreffend Covid-Nachweise in Österreich
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten verhandeln aktuell zwei EU-Verordnungen zu den digitalen Covid-Nachweisen (Digital Green Certificates, DGC). Diese sollen in einem Dringlichkeitsverfahren möglichst rasch zum Beschluss gebracht werden. Ein gültiges Zertifikat soll als Beleg für den Corona-Status einzelner Personen dienen und somit das Reisen erleichtern. Dabei werden Nachweise, dass man gegen COVID-19 geimpft wurde, negativ auf COVID-19 getestet wurde oder eine COVID-19 Erkrankung durchgemacht hat, europaweit standardisiert und deren Gültigkeit in allen EU-Staaten geregelt. Diese Nachweise sollen in Papierform oder in digitaler Form kostenlos für alle Menschen in den Mitgliedstaaten erhältlich sein. Welche konkreten Vorteile Personen, die im Besitz des Zertifikates sind, eingeräumt werden, soll jedes EU-Land selbst festlegen können, z.B. Ausnahmen von Quarantäne oder Testpflichten.
Ein maschinenlesbarer Code auf den Nachweisen selbst, enthält alle wichtigen Informationen bzw. ein digitales Echtheitssiegel. Es gibt keine zentrale EU-Datenbank, der Bürger ist gemäß innerstaatlicher Regelungen im alleinigen Besitz seiner Nachweise und damit seiner Daten. Zur Überprüfung der Echtheit wird nur die Gültigkeit des Nachweises kontrolliert, indem überprüft wird, wer ihn ausgestellt und unterzeichnet hat. Diese Überprüfung ist ohne Internetabfrage möglich und es wird sichergestellt, dass eine Nachverfolgbarkeit der Bewegungen einer Person durch dieses System ausgeschlossen bleibt (privacy-by-design).
Im Gegensatz zu negativen Testnachweisen sind insbesondere Nachweise über eine durchgemachte Covid-Erkrankung (Genesungsnachweise) hochsensible Gesundheitsdaten, da leider bei vielen dieser Menschen Langzeitfolgen (Long-Covid) beobachtet werden können. Es muss daher sichergestellt werden, dass es bei diesen Personen zu keinen Diskriminierungen (z.B. im Berufsleben) kommt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass
· allen Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei und zum frühestmöglichen Zeitpunkt niederschwellig EU-konforme Covid-Nachweise in Papierform und digitaler Version zur Verfügung gestellt werden, damit auch Reisen ohne Quarantäne wieder möglich wird,
· den Besitzern von gültigen Nachweisen alle entsprechenden nationalen Rechte eingeräumt werden,
· zur Überprüfung der Nachweise nicht-nachverfolgbare Systeme eingesetzt werden (privacy-by-design), sodass niemand Sorge haben muss, dass in Zukunft seine Bewegungen kontrolliert werden,
· alle IT-Lösungen die bei der Ausstellung und Weitergabe der sensiblen Genesungs- und Impfnachweise an die Bürgerinnen und Bürgern zum Einsatz kommen, entsprechend hohe Sicherheits- und Zugriffsstandards wie z.B. beim e-Impfpass angelegt werden.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss