1571/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.05.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner, Msc, Josef Muchitsch,
Ing. Reinhold Einwallner, Mag.a Selma Yildirim

Genossinnen und Genossen

betreffend Verantwortung und Würde für die Terroropfer

 

Der schreckliche Terroranschlag vom 2. November 2020 hat tiefe Wunden hinterlassen. Vier Menschen wurden von dem skrupellosen Angreifer getötet, 22 weitere verletzt. Für die Opfer, Hinterbliebenen und Angehörigen ist die Terrornacht noch immer nicht vorbei. Trauer um die Toten, Belastungsstörungen, Schmerz- und Rehatherapien, finanzielle Notlagen, die Auswirkungen des 2. Novembers werden die Opfer des Anschlags noch lange verfolgen, von der Bundesregierung werden sie damit allein gelassen. Viele wollen um ihre Ansprüche nicht kämpfen, sie sind müde, desillusioniert, wollen mit der Terrornacht endlich abschließen können, von der Bundesregierung fühlen sie sich im Stich gelassen. Diese muss ihre Verantwortung wahrnehmen und würdevoll mit den Terroropfern umgehen.

Bereits direkt nach dem 2. November mussten manche Angehörige die Kaltherzigkeit der Regierung zu spüren bekommen. Eine Frau berichtet von der tagelangen Suche nach der Leiche ihrer ermordeten Schwester. Weder bei dieser Suche, noch bei der Information über Ansprüche für Begräbniskostenersatz kam ihr die Regierung zu Hilfe. Nur unabhängige Opferschutzeinrichtungen informierten sie über finanzielle Ansprüche. Kein Vertreter der Bundesregierung habe sich die Mühe gemacht ein Beileidsschreiben zu verfassen und den Opfern, Hinterbliebenen und Angehörigen zukommen zu lassen. Innenminister Nehammer und Bundeskanzler Kurz, die sich durch Kranzniederlegungen und Fotos mit den mutigen Polizisten, die den Attentäter stoppten, in Szene setzte, hatte für die Opfer keinen Gedanken übrig. Ihnen geht es nur um ihre Selbstdarstellung, die menschlichen Schicksale prallten an ihren kalten Herzen ab.

Besonders die fehlende finanzielle Unterstützung macht den Opfern und Hinterbliebenen schwer zu schaffen. Von anfangs großspurigen Ankündigungen von ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer oder Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer über einen besonderen Hilfsfonds zur Terroropferentlastung hört man seitens der Regierung nichts mehr. Zur Trauer kommen Begräbnis- und Therapiekosten, teilweise brach das Einkommen von Familien fast völlig zusammen. Die meisten wurden mit einem Pauschalbetrag von 2.000 Euro aus dem Verbrechensopfergesetz abgespeist. Für viele ist dieser Betrag ein Tropfen auf dem heißen Stein, deswegen wird nun eine Amtshaftungsklage bemüht, die den Opfern eine gerechte Entschädigung zukommen lassen soll. Dass die Bundesregierung es überhaupt so weit kommen ließ und sich nicht früher um die berechtigen Ansprüche der Opfer, Hinterbliebenen und Angehörigen kümmerte, ist eine Schande.

Doch im Auftrag des Finanzministeriums bestreitet die Finanzprokuratur in einer Klagebeantwortung die Ansprüche der Opfer, Hinterbliebenen und Angehörigen mit dem Untersuchungsbericht der Zerbes-Kommission. Obwohl dieser eindeutig das Versagen der Behörden in Verantwortung des Innenministeriums festhält, wird der Untersuchungsbericht wie ein Freibrief verwendet. Der Terroranschlag hätte nicht verhindert werden können, deswegen gäbe es auch keine Basis für eine Amtshaftungsklage, lautet die Argumentation. Der Bericht legt jedoch klar schwere Mängel in der Bearbeitung des Falls dar, die zusammengenommen ein erschütterndes Bild zurücklassen. Besonders fatal war die mangelhafte und verzögerte Kommunikation von LVT und BVT. Nachdem der Attentäter am 5. Dezember 2019 bedingt entlassen wurde, wurde zehn Monate lang keine Gefährdereinstufung durch das LVT vorgenommen. Der Attentäter wurde erst vier Wochen nach seinem versuchten Munitionskauf in der Slowakei identifiziert, das BVT leitete die Informationen des slowakischen Geheimdienstes so lange nicht an das LVT weiter. Auch ein Treffen mit amtsbekannten Verdächtigen, führte zu keinen weiteren Aktionen der Sicherheitsbehörden. Der Munitionskauf und das Terroristentreffen hätten Gründe genug geliefert, die bedingte Entlassung des Attentäters zurückzunehmen. Jedoch wurde keine dieser Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sie konnte deswegen keine Schritte setzen. Dieses Gesamtbild zeigt eindeutig, dass schwere Versäumnisse seitens der Behörden vorlagen. Allein deswegen muss sich die Regierung ihrer Verantwortung stellen und die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags angemessen zu würdigen und zu kompensieren.

Offensichtlich ist: Weder im Bundeskanzleramt, Finanzministerium, Innenministerium, Justizministerium oder Sozialministerium scheint man sich für die Menschen zuständig zu fühlen, die durch dieses Versagen zu hohem emotionalen, physischem und finanziellen Schaden gekommen sind. Bis heute gibt es keine Lösungen vom Finanzminister Blümel und Sozialminister Mückstein, deren Verantwortung es wäre, sich zumindest um eine Verbesserung des Verbrechensopfergesetzes zu kümmern. Innenminister Nehammer und Justizministerin Zadić setzten sich populistisch durch ein Anti-Terror-Paket in Szene, das in der Begutachtungsphase von ExpertInnen und der Untersuchungskommission selbst kritisiert wurde. Der Fall habe „kein Defizit des bestehenden Terrorismusstrafrechts sichtbar gemacht“. Und auch im Bundeskanzleramt blieb eine Reaktion aus, wie die fehlenden Beileidsschreiben zeigen.

Statt Würde und Unterstützung schlägt den Terroropfern, Angehörigen und Hinterbliebenen von der Regierung Untätigkeit, Kaltherzigkeit und Populismus entgegen. Es ist Zeit, dieses unwürdige Schauspiel zu beenden und ein besseres Verbrechensopfergesetz zu beschließen. Denn es geht um die Verantwortung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen, der Bundesminister für Inneres, die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der Opfer von Terroranschlägen und Hinterbliebene von ermordeten Terroropfern angemessene Entschädigungsleistungen zugesprochen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass diese Entschädigungsleistungen rasch und unbürokratisch erfolgen, damit es nicht zu Verzögerungen und weiteren Benachteiligungen für die Opfer und Hinterbliebenen kommt.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales