1574/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 03.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Erwin Angerer
und weiterer Abgeordneter
betreffend dringend notwendige Verbesserung der Zahlungsmoral des Bundes gegenüber Unternehmen
Der private Geschäftsverkehr muss sich laut EU-Richtlinie 2011/7/EU an ein Zahlungsziel von 30 Tagen halten; dies wurde 2013 auch in Österreich durch das Zahlungsverzugsgesetz rechtlich verankert. Mittlerweile ist der geschäftliche Usus bereits so, dass Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern innerhalb einer Woche beglichen werden.
Öffentliche Auftragsgeber hinken hier jedoch weit nach. Während es Gemeinden mit durchschnittlich 29 Tagen noch gelingt, sich innerhalb des rechtlichen Rahmens für Private zu bewegen, erfolgt die Rechnungsbegleichung in den Bundesländern mit durchschnittlich 36 Tagen weitaus schleppender. Trauriger Spitzenreiter ist der Bund, der mit 49 Arbeitstagen jegliche Zahlungsfristen, die für Private gelten, sträflich überschreitet.[1]
In Zeiten von Corona, in denen vor allem KMUs auf schnelle Finanzflüsse angewiesen sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass es gerade der Bund ist, der derart zögerlich seine Schulden bei den österreichischen Unternehmen begleicht. Wie bereits vom Österreichischen Gewerbeverein (ÖGV) gefordert,[2] wäre eine schnellere Zahlungsmoral seitens des Bundes und die Entwicklung einer Kultur der unverzüglichen Zahlung auch im öffentlichen Bereich wünschenswert, zumal eine solche Vorgehensweise seit Jahren zum unternehmerischen Selbstverständnis vieler privater Unternehmen gehört.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Kultur der unverzüglichen Zahlung zu schaffen und in diesem Zusammenhang Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass künftig Rechnungen von privaten Unternehmen an den Bund so rasch wie möglich, zumindest jedoch innerhalb von 30 Tagen, beglichen werden, um eine gerechte Anpassung an den privaten Sektor vorzunehmen und Liquiditätsengpässen von heimischen Unternehmen vorzubeugen.“
In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie.