1576/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 03.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend          praktischer Klimaschutz statt ideologiegetriebenem Gesellschaftsumbau

 

Die in den zurückliegenden Monaten vielkritisierten COVID-19-Gesetze, Verordnungen und Erlässe der Bundesregierung haben das Thema Klima- und Umweltschutz in den Hintergrund rücken lassen und zu budgetären Maßnahmen geführt, welche die Österreicherinnen und Österreicher für Jahrzehnte belasten werden.

 

Klima- und Umweltpolitik ist ein wichtiges Anliegen, jedoch darf insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf die Bürgerinnen und Bürger, nicht vergessen werden. Vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit muss dringend sichergestellt werden, dass Unternehmen nicht aus Österreich in Länder mit niedrigeren Standards abwandern und dadurch insbesondere Arbeitsplätze in unseren Regionen gefährdet werden, aber letztlich auch dem Klimaschutzgedanken kein Gefallen getan wird.

 

Österreich bekennt sich zum Klimaschutz, aber es braucht konkrete Maßnahmen mit Hausverstand, statt der nächsten Steuererhöhung, wie es jüngst bereits mit der am 10. Dezember 2020 überfallsartig von ÖVP und Grüne beschlossenen Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz, dank welcher Autofahrer beim Kauf eines verbrauchsstarken Fahrzeugs künftig eine höhere Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen müssen, vorexerziert wurde:

Schwer getroffen wurden vor allem Familien. Der ÖAMTC rechnet mit einer Verdoppelung der Steuer für Familienautos am Beispiel eines VW Sharan Family 1,4 TSI (7 Sitze, 110 kW, 181 g CO2/km, Nettopreis ca. 28.400 Euro): Kostet die NoVA im Jahr 2020 noch 3.344 Euro, so beträgt diese 2024 bereits 6.560 Euro.

Betriebliche Fahrzeuge werden Aufgrund des Beschlusses von ÖVP und Grüne mit 1. Juli 2021 um bis zu 11.420 Euro teurer. Schätzungen gehen davon aus, dass die NoVA-Erhöhung Unternehmen rund 1,18 Milliarden Euro kosten werden. Ein durchschnittlicher Kastenwagen, der in Österreich von Gewerbe- und Handwerksbetrieben genutzt wird, kostet derzeit noch 29.900 Euro. Bis ins Jahr 2024 soll der Preis auf knapp 43.400 Euro steigen.

 

Steuererhöhungsautomatismen, wie von Regierungsvertretern bezüglich der Mineralölsteurer angekündigt, sind entschieden abzulehnen. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass die Kosten für das Corona-Missmanagement durch Quasi-Enteignungen für den Klimaschutz abgegolten werden und zwei Krisen miteinander zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gegengerechnet werden.

 

Beherzter Klimaschutz denkt diesen immer in Zusammenhang und betrachten ihn nicht als isolierten Selbstzweck. Es gilt daher die folgenden Punkte zu verbinden:

 

·         Arbeit und Klimaschutz: Maßnahmen zum Schutz des Klimas dürfen zu keinem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit führen, müssen den Menschen ins Zentrum der Überlegungen stellen und sollen keine Belastungsautomatismen erzeugen.

 

·         Wirtschaft und Klimaschutz: Die heimische Wirtschaft ist im internationalen Vergleich ein Musterschüler, dessen Einschränkungen durch die Bundesregierung nur zu Verlagerung ins schwächer regulierte Ausland führt, wobei der Klimaschutz wiederum auf der Strecke bleibt.

 

·         Forschung und Klimaschutz: Wissenschaft und Forschung befassen sich aus sämtlichen Blickwinkeln mit den Fragen unserer Zeit und soll daher zielgerichtet, auch zur mittelbaren Stärkung des Wirtschaftsstandortes, gefördert werden.“

 

Statt abstrakten Ideen und Zielen oder dem einfachen Ruf nach mehr Steuern braucht es konkretes und praktisches Handeln. Eine Steuerreform, bei welcher alles dem Klimaschutz untergeordnet wird und dabei die Menschen am Weg zu diesem Ziel zurückgelassen werden, ist entschieden abzulehnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert statt ideologiegetriebenem Gesellschaftsumbau praktisch orientierten Klimaschutz zu betreiben und folgende Punkte umzusetzen:

 

 

·    Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit einer Nahverkehrsmilliarde

·    Sicherung von Nachhaltigkeit statt geplanter Obsoleszenz

·    Einführung eines Bundesreparaturbonus

·    Förderung der Entwicklung heimischer Verpackungsalternativen

·    Bevorzugung von Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen im Inland

·    Förderung der Bindung von Co2 durch Humusaufbau.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.