158/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck,
Genossinnen und Genossen
betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“)
Die besonders rasante unkontrollierte Vermehrung von Katzen, die so gehalten werden, dass sie einen Zugang zur Natur haben, bringt enormes Tierleid, weil viele Katzen dann sogenannte „Wildkatzen“ werden, die sich „durchschlagen“ müssen. Dies befördert Krankheiten, was wiederum Tierleid bedeutet. Gleichzeitig bricht die Population der Singvögel ein, die eine Hauptnahrungsquelle dieser Wildkatzen darstellen. Ein einziges Paar kann schon nach vier Jahren mehr als 2000 Nachkommen haben. Katzen, die mit Zugang zur freien Natur gehalten werden, sollen sich daher nicht mehr unkontrolliert vermehren können und eine Kastrationspflicht eingeführt werden.
Da trotz Beschlusses einer gleichlautenden Entschließung des Nationalrates am 25. September 2019 das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bisher keine Schritte zur Umsetzung dieser Aufforderung gesetzt hat, soll ein gleichlautender Beschluss zur nochmaligen Aufforderung an die Verwaltung erfolgen.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte „Freigängerkatzen“, beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.