158/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden („Freigängerkatzen“)

 

Die besonders rasante unkontrollierte Vermehrung von Katzen, die so gehalten werden, dass sie einen Zugang zur Natur haben, bringt enormes Tierleid, weil viele Katzen dann sogenannte „Wildkatzen“ werden, die sich „durchschlagen“ müssen. Dies befördert Krankheiten, was wiederum Tierleid bedeutet. Gleichzeitig bricht die Population der Singvögel ein, die eine Hauptnahrungsquelle dieser Wildkatzen darstellen. Ein einziges Paar kann schon nach vier Jahren mehr als 2000 Nachkommen haben. Katzen, die mit Zugang zur freien Natur gehalten werden, sollen sich daher nicht mehr unkontrolliert vermehren können und eine Kastrationspflicht eingeführt werden.

Da trotz Beschlusses einer gleichlautenden Entschließung des Nationalrates am 25. September 2019 das für Tierschutz zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bisher keine Schritte zur Umsetzung dieser Aufforderung gesetzt hat, soll ein gleichlautender Beschluss zur nochmaligen Aufforderung an die Verwaltung erfolgen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit Zugang zur Natur gehalten werden, also für sogenannte „Freigängerkatzen“, beinhaltet.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.