1586/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.05.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. iur. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend umgehendes Verbot des Farbstoffs Titandioxid E 171 wegen Krebsgefahr

Seit einigen Wochen bereits mehren sich Medienberichte zum Lebensmittelfarbstoff Titandioxid – E171.

Nach eingehender Untersuchung des Stoffes unter ärztlicher Beteiligung warnt nunmehr die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA vor E 171. Durch den Verzehr des Farbstoffes konnten negative Effekte auf Chromosomen festgestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Krebsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Wörtlich stellten das WissenschaftlerInnen der EFSA fest, dass „Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.“ Eine Empfehlung an die Europäische Kommission wurde ausgesprochen, den Stoff EU-weit zu verbieten.

Frankreich verbietet den weißen Farbstoff bereits seit 2020 in Lebensmitteln. Dieses Verbot wurde auf Grundlage einer Stellungnahme der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit ANSES erlassen, die zum Schluss kam, dass es an wissenschaftlichen Daten für die Unbedenklichkeit von Titandioxid mangelte.

Laut Medienberichten agieren Unternehmen in Deutschland und Österreich teilweise unterschiedlich. So wird für Deutschland zum Beispiel der bunte Streusel eines Herstellers nicht mehr mit Titandioxid versetzt, in Österreich jedoch sehr wohl. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass in Österreich sofort Schritte unternommen werden und nicht auf das gesamteuropäische Verbot gewartet wird.

Titandioxid zählt zu den am meisten produzierten Nanopartikeln. Jährlich werden etwa bis zu fünf Millionen Tonnen davon produziert. Der Weißmacher dient vor allem dazu, Produkte zu „behübschen“. Er findet etwa Verwendung in Sonnencreme, Tabletten, Farben, Lacken, Kunststoffen, Gummi, Kaugummi, Papier, Mozzarella, Fruchtgummi, Marshmellows, Fondant, Zahnpasta, buntem Streusel bzw. Backwaren. Diese Produkte sollen durch E 171 glänzender und frischer aussehen. Die Verwendung in diesen Produkten bedeutet auch, dass Kinder besonders gefährdet sind, diesen Stoff mehrmals wöchentlich zu sich zu nehmen.

In Kosmetika lautet die Bezeichnung für das weiße Pigment CI 77891.

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert,

1.    unverzüglich ein Verbot der Verwendung von Titandioxid E 171 in Lebensmitteln in Österreich umzusetzen und

2.    sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass der von der EFSA wegen Krebsgefahr nicht mehr als sicher eingestufte Stoff Titandioxid E 171 EU-weit als Lebensmittelzusatzstoff verboten wird, sowie dafür, dass dieser Stoff für die Verwendung in Arzneimitteln, bei Kosmetika und in Tätowiermitteln einer Untersuchung zur gesundheitlichen Risikobewertung durch die EFSA unterzogen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss