1589/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abg. Mag. Ruth Becher, Genossinnen und Genossen
betreffend Kosten- und Abfallvermeidung bei der Wassermengenerfassung
Die Erfassung von Heiz- bzw. Kalt- und Warmwasserkosten erfolgt zu einem beträchtlichen Teil durch Wasser- und Wärmezähler, die heute in der Regel auch fernablesbar sind.
Diese werden dem Eichgesetz nach entsprechend alle 5 Jahre getauscht, da in der Praxis ein Nacheichen nicht möglich ist.
So informiert die Firma ISTA auf seiner Homepage kategorisch: „Warum müssen Wärmezähler und Wasserzähler nach 5 Jahren ausgetauscht werden? Wasserzähler und Wärmezähler unterliegen dem Maß- und Eichgesetz. Daher erfolgt alle 5 Jahre ein Austausch der Zähler. Übrigens, nach dem Maß- und Eichgesetz, dürfen Messgeräte deren Nacheichfrist (5 Jahre) abgelaufen ist nicht mehr verwendet oder bereitgehalten werden."
Dieses kurze Wartungsintervall ist umweltbelastend und kostenintensiv.
Kaltwasserzähler werden in Belgien 16 Jahre verwendet und danach mit dem Stichprobenverfahren erfolgreich weiter benutzt. In Frankreich und in Dänemark sind die Geräte zehn Jahre im Einsatz.
Überprüfungen von älteren im Einsatz befindlichen Geräten bestätigen diesen Ansatz. Ein im September 2018 publizierter, deutscher Fachartikel über Wärme- und Wasserzähler attestieren nach über elf Jahren Einsatzdauer durchgängig Messrichtigkeit. Der Wesentliche Faktor für die Haltbarkeit der Geräte ist die Wasserqualität, die in Österreich besonders gut ist.
Im Sinne des Umweltschutzes und der Sparsamkeit sollte auf all diese Gegebenheiten abgestellt werden und das Eichgesetz eine Eichpflicht bzw. Austausch alle zehn Jahre vorsehen.
Die Einheitlichkeit und Qualität der Geräte ist im Übrigen bereits seit der EU-Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte, kurz Messgeräterichtlinie (engl. Measuring Instruments Directive, abgekürzt MIO) und die EU-Richtlinie 2014/32/EU sichergestellt.
Quelle:
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/wasser/netze/befu nd
pruefunq-wasserzaehler-1809wien. pdf
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Änderung des Eichgesetzes mit dem Inhalt einer verlängerten Eichfrist für Wassermengenerfassungsgeräte von zehn Jahren vorsieht. "
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.