Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992), BGBl. Nr. 376/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2014 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 Z 2 lautet:

         „2. Maßnahmen zur Qualitätssteigerung, wie insbesondere Entwicklung und Anwendung von Qualitätsrichtlinien für agrarische Produkte und daraus hergestellte Verarbeitungserzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der gentechnikfreien Produktion,“

2. In § 21a Abs. 2 lautet der erste Satz wie folgt:

„Im Rahmen der Maßnahmen gemäß Abs. 1 wird die AMA ermächtigt, Richtlinien für die Vergabe und Verwendung von Gütezeichen zur Kennzeichnung qualitativ hochwertiger sowie gentechnikfrei produzierter landwirtschaftlicher Erzeugnisse und daraus hergestellter Erzeugnisse festzulegen.“

3. Dem § 43 Abs. 1 wird folgende Ziffer 23 angefügt:

       „23. hinsichtlich des § 3 Abs. 1 Z 2 und des § 21a Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2020 mit 1. Juli 2022 in Kraft.“