1591/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kucher,

Genossinnen und Genossen

betreffend Schaffung von Rehabilitations-Kapazitäten für die Behandlung von Long-Covid-Patienten

 

Die Erfahrungen der letzten 14 Monate mit Erkrankungen, die durch das SARS-CoV-2-Virus hervorgerufen wurden, haben gezeigt, dass viele Patientinnen und Patienten auch lange nach der Akutphase der Erkrankungen mit gesundheitlichen Einschränkungen konfrontiert sind, auch wenn sie von der Grunderkrankung schon längst genesen sind.

Rund zehn Prozent der Corona-Infizierten leiden auch Monate nach Beginn der Erkrankung noch an teils schweren Folgen von Covid-19. Es gibt derzeit generell noch ein Informationsdefizit und mangelnde Daten zur Anzahl der Long-Covid-Patienten und ihren jeweiligen Folgeerscheinungen.

Das Krankheitsbild aber ist sehr vielfältig, von neurologischen und psychiatrischen Syndromen sowie Problemen an der Lunge oder am Herzen. Ein Drittel der Patient*innen, die auf Intensivstationen gewesen sind, sind nach einem Jahr nach wie vor nicht fähig sich selbst zu versorgen oder wieder in ihrem Beruf zu arbeiten.

Daher ist es erforderlich umgehend Maßnahmen zu treffen und eine Strategie zur Unterstützung der Betroffenen und zur Beseitigung dieser Folgeerscheinungen zu erarbeiten.

Diese Personen bedürfen einer längeren und nachhaltigen Behandlung im Rahmen eines Rehabilitationsaufenthaltes, damit sie wieder in den beruflichen und sozialen Alltag integriert werden können. Der Rehabilitationsplan 2020 muss daher aufgrund der Erfahrungen der aktuellen Gesundheitskrise kurzfristig angepasst werden und es ist erforderlich, dass für diese Personen ausreichend Behandlungskapazitäten sowohl im Rahmen der stationären als auch der ambulanten Rehabilitation bundesweit und regional ausgewogen zur Verfügung stehen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Planungsvorgaben des Rehabilitationsplanes 2020 auf Basis der bisher vorliegenden medizinischen Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie aktualisiert werden und dass der erforderliche zusätzliche Bedarf an Behandlungskapazitäten in der stationären und ambulanten Rehabilitation gedeckt wird. Er hat dafür die notwendigen finanziellen Mittel der Sozialversicherung zur Verfügung zu stellen.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss