1601/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Job Offensive Neustart: Eingliederungsbeihilfe

 

Neustart

Die Pandemie hat uns schmerzhaft vor Augen geführt, welche strukturellen Defizite wir haben und wie wenig in Österreich aus Fehlern gelernt wird. Obwohl sie uns nicht helfen, halten wir aber dennoch an veralteten Mustern fest und können daher kaum vorankommen. Aufgrund dessen müssen diese Probleme gelöst und ein echter Neustart geschafft werden. Die Krise hat genau aufgezeigt, wo wir an Grenzen gestoßen sind und was besser gemacht werden kann und muss. Bildungspolitik, Arbeitsmarkt, österreichisches Unternehmertum und die Strukturen des Sozialstaats müssen gesamtheitlich betrachtet werden, ausstehende Reformen angegangen, verrostete Strukturen erneuert, Transparenz geschaffen und das große Defizit im Bereich der Digitalisierung muss ausgemerzt werden.

Joboffensive Neustart

Die Kurzarbeit ist eine wichtige Maßnahme zur Abschwächung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, aber sie ist dezidiert nur eine Überbrückungshilfe und je länger sie eingesetzt wird, desto stärker zeigt sich, dass die Kurzarbeit keine Antwort auf die drängenden Fragen des Arbeitsmarktes darstellt. Es gibt keine ausreichenden Konzepte für den Übergang von Arbeitslosigkeit in normale Beschäftigung und die Entstehung neuer Jobs wird nur unzureichend vorangetrieben. Die Arbeitslosigkeit kann nur dann gesenkt werden, wenn die Wirtschaft beim Hochfahren unterstützt wird und mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt erzeugt wird. Bisher zeigt die Bundesregierung aber kaum Bereitschaft, diesen Gedankengang auch nur nachzuvollziehen. Was es hier braucht, ist eine treffsichere Maßnahme, um Unternehmen Anreize zu geben, neue Arbeitskräfte einzustellen. Nur Konservierungsmaßnahmen zu leisten entspricht einer Politik, die an der Realität vorbeigeht. Wir müssen den Wandel des Arbeitsmarktes, der durch die Covid-19-Pandemie teilweise beschleunigt wurde, vorantreiben und müssen die Chance darin nutzen.

Die Erfahrung aus anderen Ländern zeigt, dass Einstellungsförderungen eine höhere Beschäftigung mit sich bringen, die Dynamik am Arbeitsmarkt erhöhen und insbesondere gegen temporäre und unerwartete Schocks - wie etwa die derzeitige Krise - wirksam sind. Im Vergleich zu anderen Methoden der aktiven Arbeitsmarktpolitik zeigen sich Einstellungsförderungen als effektivere Methode zur Schaffung neuer Arbeitsplätze. In Österreich gibt es eine solche Maßnahme zwar, allerdings - wie unter anderem die Empfehlungen des Rechnungshof zeigen - ist die Förderstrategie auf eine längere Förderdauer bei gleichbleibendem Einsatz der Fördermittel abzuändern, um nicht nur das Ziel der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten zu verfolgen, sondern auch das Ziel der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Die bestehende AMS Richtlinie sieht wesentliche Ermessensspielräume für die Landesdirektoren vor, was zu erheblichen regionalen Unterschieden bei Höhe und Dauer der Förderung führt. Durch die Folgen der Corona Pandemie haben sich die Herausforderungen am Arbeitsmarkt dramatisch verändert, sodass eine Ausweitung des Kreises der förderungswürdigen Personen dringend geboten erscheint. Daher sieht die NEOS Joboffensive Neustart eine Erweiterung des Kreises der förderungswürdigen Personengruppen (Siehe Tabelle 1).

 

Tabelle 1: Förderhöhe der Joboffensive Neustart

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Besonders in der aktuellen budgetären Lage sollte es ein Ziel sein, die vorhandenen Mittel treffsicher und effizient einzusetzen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut Economica hat berechnet, dass die NEOS Joboffensive Neustart bei einer Aufstockung des Eingliederungsbudgets in der Privatwirtschaft 46.958 Stellen bei einer Förderdauer von 365 Tagen schafft (Siehe Tabelle 2). Menschen, die durch die NEOS Joboffensive einer Beschäftigung nachgehen, beziehen kein Arbeitslosengeld oder andere Hilfsleistungen. Die Nettokosten bei einem Budgeteinsatz von 425 Millionen Euro belaufen sich auf 217,7 Millionen Euro. Die direkte Bruttowertschöpfung durch geförderte Arbeitnehmer_innen beläuft sich auf 3.063 Millionen Euro. Unser Modell würde besonders die krisengebeutelten und zukunftsorientierten Branchen unterstützen und darüber hinaus die Mobilität zwischen den Bundesländern erhöhen. Die Eingliederungsbeihilfe als leistungsfähigstes Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik sollte jetzt in der schwierigen Arbeitsmarktsituation prioritär und erweitert angewandt werden.

 

Tabelle 2: Förderbare Stellen nach Bundesland

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, das Arbeitsmarktservice (AMS) anzuweisen, die Einstellungsbeihilfe an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Folgende Punkte sollen dabei Berücksichtigung finden:

·         Das Budget der Eingliederungsbeihilfe wird auf 425 Millionen Euro aufgestockt.

·         Die Förderhöhe nach der Bemessungsgrundlage wird nach Alter und Vormerkdauer wird wie folgt angepasst: 

Alter/Vormerkdauer

unter 6 Monate

6-12 Monate

12+ Monate

unter 25

25%

66,70%

66,70%

25-50

25%

25%

66,70%

50+

66,70%

66,70%

66,70%

 

 

 

 

·         Die Förderdauer der Eingliederungsbeihilfe soll bis zu 365 Tage betragen.

·         österreichweit einheitliche Regelungen bezüglich Höhe und Dauer der Förderung.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.