1608/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Overhead-Finanzierung von Forschungsprojekten
Die Pandemie hat uns mehrere Dinge schmerzhaft vor Augen geführt: Die strukturellen Defizite in unserem Land. Dass wir aus unseren Fehlern endlich lernen müssen. Und dass veraltete Muster keine Basis für das Überstehen einer solchen Krise bieten und uns aufhalten, nach vorne zu kommen. Daher braucht es einen echten Neustart. Wie durch ein Brennglas sehen wir nun, wo unsere Schwächen liegen, wo wir an unsere Grenzen gestoßen sind, was man besser machen kann - und soll.
Forschung und Entwicklung sind wesentliche Grundpfeiler für den Wirtschafts- und Innovationsstandort Österreich. Doch trotz dritthöchster Forschungsquote der EU im Jahr 2019 verfehlen wir den Aufstieg in die Reihe der Innovation Leaders immer wieder aufs Neue. Ein seit langem allseits bekannter Hebel, der dazu beitragen könnte, dieses Ziel endlich zu erreichen, ist die Stärkung der Grundlagenforschung. Während die Bundesregierung mit einem Budgetplus für den Wissenschaftsfonds FWF und der (vielfach verschobenen) Exzellenzinitiative hier zwar grundsätzlich positive Zeichen setzt, konterkariert sie ihre eigenen Bemühungen durch die bis dato fehlende Kompensation der Mittel aus der im Vorjahr ausgelaufenen Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung. Ihr Nachfolger, der Fonds Zukunft Österreich, hätte bereits zu Beginn des Jahres 2021 seine Arbeit aufnehmen sollen, interministerielle Arbeitsgespräche sind aber auch Mitte Mai 2021 noch nicht abgeschlossen. Das tatsächliche Budgetplus für den FWF beträgt also lediglich drei Millionen Euro - bei einem Fehlbetrag für exzellente Forschungsprojekte von 61,1 Millionen Euro im Jahr 2020. Einzelne FWF-Förderschienen, die insbesondere Nachwuchsforscher_innen unterstützen sollen, mussten bereits eingestellt werden.
Abgesehen von der finanziellen Situation des FWF gäbe es selbstverständlich noch weitere Mittel und Wege, die Grundlagenforschung und die Institutionen, an denen sie zu einem großen Teil betrieben wird, zu stärken. Ganz wesentlich ist hier die Finanzierung sogenannter Overhead-Kosten, also indirekte Projektkosten, die Einrichtungen für Ressourcen, wie technische Infrastruktur, Raummieten, Strom und dergleichen, mehr entstehen, wenn sie drittmittelfinanzierte Forscher_innen beschäftigen. Diese Overhead-Finanzierung ist im österreichischen Forschungssystem bereits seit Jahren Thema - kein Wunder, wenn man den wesentlichen Anreiz für Forschungseinrichtungen bedenkt, in Spitzenforschung zu investieren, wenn indirekte Kosten in der Höhe von jährlich mehreren Millionen Euro zumindest zu einem gewissen Prozentsatz übernommen werden.
Bereits vor 13 Jahren kündigte der damalige Wissenschaftsminister, Johannes Hahn, einen Aufschlag von 20 Prozent der Fördersumme für Projekte, die vom FWF genehmigt wurden, an und stellte auch eine künftige Steigerung in den Raum. Für das Jahr 2008 wurden so 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Bezahlt wurden diese Overheads direkt an die Rektorate der Universitäten. Ein Jahr später musste diese Finanzierung aufgrund Budgetmangels des FWF aber wieder eingestellt werden und wurde unter der ehemaligen Wissenschaftsministerin Beatrix Karl im Jahr 2011 schlussendlich doch wieder eingeführt. Im Jahr 2015 sah sich das FWF-Präsidium aufgrund Budgetmangels erneut gezwungen, die Overhead-Finanzierung auf 8 Prozent zu reduzieren. Im Jahr 2019 forderte der FWF in seinen fünf Empfehlungen zur Stärkung des Forschungslandes eine österreichweite Einführung von 25 Prozent Overheads für alle FWF-Programme. Zum Vergleich: 25 Prozent Overheads sind in den Forschungsrahmenprogrammen der EU längst üblich, in den USA sind es sogar 60-100 Prozent.
Die Chance, Overheads im Zuge des FoFinaG gesetzlich zu verankern, hat die Bundesregierung nicht genützt. Diesbezügliche Vorschläge des FWF wurden nicht aufgegriffen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister
für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die
Bundesministerin für Digitalisierung und
Wirtschaftsstandort und die Bundesministerin für
Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚
Mobilität‚ Innovation und Technologie, wird
aufgefordert, eine Regelung zur Finanzierung von Gemein-bzw. Overhead-Kosten
von Forschungsprojekten in die Mindestinhalte von Finanzierungsvereinbarungen (§
7 FoFinaG) aufzunehmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung‚ Innovation und Digitalisierung vorgeschlagen.