1609/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gewalt gegen Frauen

 

Gewalt gegen Frauen ist eine globale, gesellschaftliche Dauer-Katastrophe, dessen schädliche Wirkunge immer erst dann wahrgenommen wird, wenn es viel zu spät ist und schon wieder eine Frau getötet worden ist. Gewalt gegen Frauen ist ein Gesundheitsthema, ein Menschenrechtsthema und auch ein Justizthema.

Zahlen sind wichtig, um die Dimension dieses massiven gesellschaftlichen Problems greifbar zu machen, um das Ausmaß verständlich und notwendige Handlungsansätze zur Vorbeugung oder Beendigung planbar zu machen. Die Datenlage zum Ausmaß, wie sehr Frauen von Gewalt in und vor allem nach Beziehungen betroffen sind, ist nach wie vor unzureichend. Gewalt ist tabuisiert sowie angst- und schambesetzt. Sie wird in vielen Fällen weder angesprochen noch zur Anzeige gebracht. Es ist daher von einer sehr hohen Dunkelziffer an Gewalttaten und Gewaltopfern auszugehen. Die hohe Zahl an Femiziden stellt nur die Spitze des Eisberges dar und lässt vermuten, dass die Ausübung von Gewalt gegen Frauen ein epidemisches Ausmaß hat. 

Auch wenn es unmöglich ist, umfassend zu erheben, wie viele Frauen Opfer von Gewalt im Rahmen einer Beziehung mit einem Mann geworden sind, so sollten doch genügend statistische Daten zu erheben sein, um die Dimension des Problems zu vergegenwärtigen und dadurch in die Lage versetzt zu werden, in allen gesellschaftlichen Bereichen gezielte Maßnahmen zu setzen, um Gewalt gegen Frauen auszumerzen.

Die Ergebnisse der von Innenminister Peschorn und Frauenministerin Stilling eingesetzten Screening-Gruppe, die die begangenen Frauenmorde im Zeitraum von 1. Jänner 2018 und 25. Jänner 2019 untersuchte, stellen einen guten Überblick über die Gewalt an Frauen dar und können als Grundlage für Maßnahmen herangezogen werden. Jedoch erfasst der Bericht insgesamt nur ein Jahr. Dies ist für sinnhafte und gezielte Maßnahmen zu wenig. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, eine Screening -Gruppe für die Untersuchung der begangenen Frauenmorde in den Jahren 2015-2020 einzusetzen, um zielgerechtere Maßnahmen ergreifen zu können." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.