1610/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Informationskampagne und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen

 

Im Jahr 2020 wurden in Österreich 11.652 Betretungs- und Annäherungsverbote von der Polizei verhängt. 2019 waren es 8.748, wie aus den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik sowie der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie hervorgeht.

Bei der steigenden Zahl der Femizide- Anfang Mai gab es bereits 12 Frauenmorde in Österreich- dürften vorrangig Trennungen bzw. die Ankündigung einer Trennung zur Gewalttat geführt haben. Eine Statistik der Wiener Interventionsstelle für Gewalt erklärte für 2019 die Verhältnisse der Gefährder zu den Opfern wie folgt: 44,8 Prozent der Täter standen zum Tatzeitpunkt in einer Beziehung zu ihren Opfern. 23,2 Prozent hatten sich bereits getrennt. 22,1 Prozent standen in einem Verwandtschaftsverhältnis zu den Frauen. Fremde als Täter beliefen sich auf 0,8 Prozent.

Laut Umsetzungsbericht des Bundeskanzleramts zu den Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees vom 30. Jänner 2018 (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) sind „weitere Verbesserungen der Prävention und des Schutzes vor Gewalt gegen Frauen in den vergangenen Jahren von hoher politischer Priorität gewesen“. https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html

So heißt es im Bericht zur Empfehlung 2 „Sicherstellung, dass umfassende politische Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz und Strafverfolgung in Bezug auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen, insbesondere im Hinblick auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat, umgesetzt werden (Absatz 10)“, dass in den letzten Jahren durchaus gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Erweiterung von Opferrechten gesetzt worden seien. Mit der Strafgesetznovelle 2017, in Kraft getreten am 1. September 2017, wurden die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung explizit als notwehrfähige Rechtsgüter (§ 3 Abs. 1 StGB) strafrechtlich verankert, der Strafrahmen für bestimmte Begehungsformen der sexuellen Belästigung erhöht und neue Qualifikationstatbestände geschaffen (§ 218 Abs. 2a und 2b StGB sowie § 212 Abs. 3 StGB). Das „Gewaltschutzgesetz 2019“ umfasst u.a. die Ausdehnung des Betretungsverbotes in Fällen häuslicher Gewalt, es wurde zusätzlich ein mobiles Annäherungsverbot von 100 Metern um die gefährdete Person geschaffen (§ 38a und § 84 SPG) und die Durchsetzung des Betretungs- und Annäherungsverbots durch einen erhöhten Strafrahmen für dessen Nichtbeachtung unterstützt. Personen, gegen die ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, müssen sich einer verpflichtenden – zumindest einmaligen – Beratung bei einer sog. Beratungsstelle für Gewaltprävention unterziehen (§ 38a Abs. 8 und § 25 Abs. 4 SPG).

Die gesetzliche Lage in Österreich gilt im europäischen Vergleich als gut, was jedoch fehlt, ist eine zugehörige breite Aufklärung der Bevölkerung, um so auch mehr Opfer von Gewalt darin zu unterstützen, sich Hilfe bei Opferschutzeinrichtungen zu holen und Vorfälle auch tatsächlich zur Anzeige zu bringen.

Und auch das hatte GREVIO bereits eindeutig aufgezeigt: „Im Vergleich zu Frauen aus anderen EU-Ländern, sind österreichische Frauen am wenigsten über Kampagnen zum Thema Gewalt gegen Frauen in ihrem Land informiert, was auf eine dringende Notwendigkeit öffentlicher Sensibilisierungsmaßnahmen schließen lässt." In diesen Bereichen besteht offenkundiger Handlungsbedarf, dem die Regierung auch nachkommen muss.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, umgehend eine niederschwellige öffentliche Informationskampagne und umfassende Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Gewalt an Frauen umzusetzen."  

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.