1622/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits
Genossinnen und Genossen
betreffend Maßnahmenpaket gegen Altersarmut von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen
Künstler*innen und Kreative gehören trotz ihres hohen Bildungsniveaus mit zu den am wenigsten verdienenden Erwerbsgruppen. Das Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit ist für einen Großteil der Kunstschaffenden unregelmäßig, schwer planbar und von eher geringer Höhe.
Wie die Studie zur „Sozialen Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kulturvermittler/innen in Österreich“, herausgegeben vom Bundeskanzleramt 2018, zeigt, beträgt das mittlere Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit 5.000 Euro netto im Erhebungsjahr (2017) und liegt je nach Sparte zwischen 3.500 Euro (Bildende Kunst) und 10.000 Euro (Film, Kunst- und Kulturvermittlung). Frauen erzielen (nicht arbeitszeitbereinigt) um rund 25% geringere Einkommen als Männer. Unter Einbeziehung aller Tätigkeiten liegt das persönliche Netto-Jahreseinkommen im Mittel bei 14.000 Euro, je nach Spartenschwerpunkt zwischen 11.000 Euro (Bildende Kunst) und gut 17.000 Euro (Film, Kunst- und Kulturvermittlung).
Aus dieser Situation und den stark schwankenden Einkommen, die zusätzlich negative Auswirkungen haben, resultieren im Pensionsalter auch nur geringe Alterseinkünfte. Mit Ausnahme von wenigen Spitzenverdiener*innen gehört ein großer Teil der Künstler*innen und Kulturschaffenden bereits zu Erwerbszeiten zum ökonomischen Prekariat. Eine private Vorsorge ist aufgrund mangelnden Einkommens oft nicht möglich. Auch die Maßnahmen im Rahmen der Kunstförderung sind in vielen Fällen auf den Karrierestart und somit jüngere Künstler*innen ausgerichtet. Strukturelle Maßnahmen für ältere Kunstproduzent*innen sind kaum vorgesehen. Damit ist für viele Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen die Altersarmut vorprogrammiert. Und Künstlerinnen und Kulturarbeiterinnen sind nochmals besonders betroffen. Aufgrund von Kinderbetreuungspflichten und Care-Arbeit, die immer noch verstärkt auf den Schultern von Frauen lastet, können sie sich vor allem in der für die Karriereplanung wichtige Phase oftmals nicht vorrangig dem künstlerischen Schaffen widmen.
Es gilt daher, ein eigenes Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Altersarmut von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen zu schnüren. Dazu braucht es Initiativen im Bereich der Kunstförderung, um auch älteren Künstler*innen Unterstützung leichter zugänglich zu machen. Besonderes Augenmerk muss auch auf die Adaption sozialer Sicherungssysteme gelegt werden, die in der Regel auf kontinuierliche Erwerbsverläufe, die im Kunst- und Kulturbereich nur selten vorliegen, ausgerichtet sind.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, die empirischen Grundlagen zur Bekämpfung von Altersarmut von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen erheben zu lassen und dem Nationalrat ein Maßnahmenpaket vorzulegen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.