1623/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend Fair Pay in der Kulturbranche

Die Einkommenssituation im Kunst- und Kulturbereich ist von Unterbezahlung bis hin zur Selbstausbeutung geprägt. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse, nachteilige Verträge und unsichere Arbeitsbedingungen sind an der Tagesordnung. Auf diese Situation machen Interessensvertretungen der Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen bereits seit Jahren aufmerksam und fordern von der Politik Weichenstellungen für eine bessere soziale Absicherung von Künstler*innen und Kulturarbeiter*innen und angemessene Bezahlung künstlerischer und kultureller Arbeit. Davon zeugen Fair-Pay-Kampagnen oder die Initiative „pay the artist now!“.

Die Problematik ist dabei auch durch Studien zahlenmäßig gut belegt, wie die 2018 aktualisierte Studie zur „Sozialen Lage der Kunstschaffenden und Kunst- und Kultur­vermittler/innen in Österreich“ zeigt. Ein Großteil der Künstler*innen und Kulturschaffenden bezieht ihr Einkommen zumindest teilweise aus Förderungen. Die Einnahmen bleiben jedoch schwer planbar und in vielen Fällen nur von eher geringer Höhe. Die Hälfte nennt für das Erhebungsjahr 2017 ein Einkommen aus künstlerischen Tätigkeit von unter 5.000 Euro netto pro Jahr. Dass in dieser Berufsgruppe die Armutsgefährdung besonders hoch ist, zeigt sich dadurch, dass gut ein Drittel der befragten Personen der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden müssen. Zum Vergleich: In Österreich trifft dies auf acht Prozent aller Erwerbstätigen und 14% der Gesamtbevölkerung zu.

Staatssekretärin Andrea Mayer hat im Herbst 2020 gemeinsam mit den Interessens­vertretungen und den Bundesländern einen Arbeitsprozess zum Thema Fairness in der Kulturbranche gestartet. Dazu wurde auch unter Einbeziehung der Bundesländer eine Arbeitsgruppe gegründet, die bereits einige Male zusammengetreten ist. Von Seiten der Staatssekretärin wird dabei immer wieder betont, dass ihr Ziel die Stärkung der sozialen und ökonomischen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler sei. Erst im Herbst 2021 soll jedoch besprochen werden, wie Fair-Pay-Aspekte konkret in die Förderverwaltung einfließen können.

Obgleich eine breite Diskussion mit den Bundesländern und Interessensvertretungen durchaus sinnvoll erscheint, bleibt es unverständlich, warum im Kulturministerium selbst bisher kaum konkrete Schritte in Richtung Fair Pay gesetzt wurden. Die österreichische Kulturlandschaft ist geprägt durch eine Vielzahl an Förderungen und diese Förderungen stellen auch einen geeigneten Hebel dar, um die Einkommenssituation von Künstler*innen zu verbessern.

Die rechtlichen Grundlagen dafür sind jedenfalls bereits vorhanden: So ist beispielsweise jetzt schon in den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln vorgesehen, dass die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes, des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder das Diskriminierungsverbot von einem geförderten Unternehmen beachtet werden müssen (§ 25 Abs 1 Z 8 und 9). Darüber hinaus sind auch sonstige Förderungsvoraussetzungen, Bedingungen oder Auflagen, insbesondere solche, die die Erreichung des Förderungszwecks sichern sollen, von der Förderungswerberin oder vom Förderungswerber einzuhalten (Z 12).

Als Aufgabe der Kunstförderung ist laut Kunstförderungsgesetz folgendes eindeutig festgelegt: „Weiters ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die finanzielle und organisatorische Förderung des künstlerischen Schaffens durch Private und der sozialen Lage für Künstler anzustreben.“ (§ 1 Abs 1)

Es ist daher nicht nur möglich, sondern schlicht geboten, bei der Vergabe von Förderungen besonders auch die soziale und ökonomische Lage von Künstler*innen zu berücksichtigen. Möglich wäre dies beispielsweise durch regelmäßige Stichproben, ob von Fördernehmer*innen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen eingehalten werden oder die Verankerung von angemessener Bezahlung als Fördervoraussetzung. Befremdlich ist in diesem Zusammenhang die Ablehnung dieses Vorschlages von Seiten der Kulturstaatssekretärin im Kulturausschuss, die in der Aussage, sie sei doch nicht die „Gehaltspolizei“, gipfelte.

Die Bundeshauptstadt bzw. die Wiener Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler ist hier jedenfalls bereits mit gutem Vorbild vorangegangen. Sie hat eine Erhöhung des Kulturbudgets um zehn Prozent erreicht und diese Erhöhung nicht für die Erhöhung des Produktionsvolumens, sondern für die bessere Bezahlung und Absicherung von Künstler*innen vorgesehen. Damit hat Wien einen wichtigen Schritt gesetzt, um endlich eine gerechtere Entlohnung und eine Verbesserung der prekären Arbeitsverhältnisse von Künstler*innen zu bewirken. Dieses Wiener Modell sollte auf ganz Österreich ausgeweitet werden.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, bei der Vergabe von Förderungen – wie im Kunstförderungsgesetz vorgesehen – besonders auch die Verbesserung der sozialen Lage von Künstler*innen und eine faire Bezahlung künstlerischer und kultureller Tätigkeit zum Ziel zu haben. Dazu ist in den Förderrichtlinien explizit auf die Einhaltung arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen und auf die Berücksichtigung von Honorarempfehlungen zu verweisen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.