1626/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2021
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möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Reparieren statt Wegwerfen: Österreichweite Förderung von Reparaturen-Umsetzung bis zum 31.12.2021
Um das Projekt Reparieren statt Wegwerfen: Österreichweite Förderung von Reparaturen „zeitnah“ zu beginnen und umzusetzen, wird die Entschließung (820 d.B.) um das entsprechende Datum 31.12.2021 ergänzt.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz
über den Antrag 1491/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesreparaturbonus
Die Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. April 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Die Bundeshauptstadt Wien hat einen sogenannten „Wiener Reparaturbonus“ eingeführt. Damit wird nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein soziales und konsumentenschutzpolitisches Ziel verfolgt. Einerseits wird im Wiener Gewerbe eine zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generiert und es werden Arbeitsplätze gesichert. Andererseits wird das Bewusstsein für eine ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.
Förderprogramm „Wien repariert‘s - Der Wiener Reparaturbon“
2 Aktionszeiträume:
1. März bis 30. Juni 2021
1. September bis 12. Dezember 2021
Frist: Der Wiener Reparaturbon muss innerhalb einer bestimmen Frist bei einem der teilnehmenden Betriebe eingelöst werden. Das Verfallsdatum finden Sie auf Ihrem persönlichen Bon.
Förderbetrag: Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.
Der Förderbetrag wird sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Reparaturbon herunterladen
Video: Der Wiener Reparaturbon - Anleitung auf YouTube

Eine Reparatur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Damit reparieren finanziell attraktiver wird, kann der Wiener Reparaturbon bei Betrieben des Reparaturnetzwerks Wien, die am Förderprogramm teilnehmen, innerhalb der Aktionszeiträume eingelöst werden. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.
Der Förderbetrag wird sofort von der Rechnung abgezogen. Sie müssen keine mühsamen Anträge zur Auszahlung stellen.
Was bringt der Reparaturbon?
Im ersten Aktionszeitraum von 21. September bis 14. Dezember 2020 wurden mehr als 8.000 Gegenstände mit einem Reparaturbon wieder in Stand gesetzt und somit rund 190 Tonnen CO2 gespart.
Die verlängerte Nutzungsdauer von Gegenständen trägt nicht nur zum Umweltschutz bei. Der Wiener Reparaturbon stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, hebt die Wertschöpfung in Wien, sichert Arbeitsplätze und fördert das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Lebensstil.
Reparieren macht sich aus ökologischer Sicht bezahlt
Eine Reparatur spart im Durchschnitt 24 Kilogramm CO2-Äquivalente. Eine Waschmaschine, die etwa 70 Kilogramm wiegt, verbraucht von der Herstellung bis zur Entsorgung rund 1.400 Kilogramm an Material. Das ist das 20-fache des Eigengewichts und etwa so schwer wie ein Mittelklassewagen. Selbst unter Berücksichtigung des geringeren Energieverbrauchs eines neuen Gerätes rechnet sich der Ersatz einer alten Waschmaschine aus ökologischen Gesichtspunkten frühestens nach 17 bis 23 Jahren.
Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um nur 1 einziges Jahr verlängern, könnten rund 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das wäre dieselbe Einsparung, die man erreichen würde, wenn plötzlich 2 Millionen Autos weniger auf den Straßen unterwegs wären.
Aufbauend auf den Erfahrungen des „Wiener Reparaturbonus“ sollte daher auch auf Bundesebene ein Bundesreparaturbonus zur Ankurbelung der Wirtschaft geschaffen werden. Um die Corona-Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise zu überwinden, soll dieser mit einem Förderbeitrag von 1.000,- Euro angesetzt werden.“
Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Walter Rauch die Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger und Mag. Christian Drobits sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Peter Wurm.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Ulrike Fischer, Peter Weidinger, Mag. Christian Drobits und Mag. Felix Eypeltauer einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Reparieren statt Wegwerfen: Österreichweite Förderung von Reparaturen“ eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.
Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:
„Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt Reparaturen umfassend zu fördern und so das Prinzip „Reparieren statt Wegwerfen“ bestmöglich umzusetzen. Dies kann durch verschiedenste Maßnahmen ermöglicht werden. In einem ersten Schritt ist es unter dem Schlagwort „Reparieren statt Wegwerfen“ etwa bereits zu einer Mehrwertsteuersenkung auf kleine Reparaturdienstleistungen gekommen. Zudem wurde im November im EU-Unterausschuss eine verbindliche Stellungnahme beschlossen, wonach sich Österreich auf EU-Ebene für eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie einsetzen sollte, damit auch Steuersenkungen für sogenannte große Reparaturen möglich werden können.
Zuletzt wurde im Zuge der AWG Novelle vorgesehen, dass für die Förderung der Reparatur von Elektro(alt)geräten ein Beitrag in der Höhe von 5% Summe der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte zur Verfügung gestellt werden soll. Gefördert werden können dabei zB ökosoziale Projekte, Pilotprojekte zur Verbesserung der getrennten Erfassung von re-use-fähigen Elektroaltgeräten und Kooperationsprojekte zur Herstellung eines flächendeckenden Angebotes für ReUse.
Echte Kreislaufwirtschaft arbeitet nach den Prinzipien „Vermeiden, Wiederverwenden und Verwerten“, denn wertvolle Ressourcen müssen verantwortungsbewusst, sparsam und effizient genutzt werden. Der Abfall von heute ist der Rohstoff von morgen. Längere Lebenszyklen machen nicht nur aus ökologischer und ökonomischer Sicht Sinn: Auch die Konsumentinnen und Konsumenten genießen die Vorteile von langlebigen und innovativen Produkten.
Diesem Grundgedanken folgend ist auch auf europäischer Ebene die Ermöglichung wirtschaftlich sinnvoller Reparaturen ein zentraler Eckpunkt der Europäischen Verbraucherschutzpolitik. Zuletzt ist hier etwa auf 10 Verordnungen zu verweisen, die am 1. März 2021 in Kraft getreten sind und die wichtige Neuerungen bringen, um die Reparierbarkeit und die Recyclingfähigkeit von Geräten weiter zu verbessern. Diese Europäischen Verordnungen basieren allesamt auf der Ökodesign-RL und beinhalten als zentrale Punkte eine Erleichterung des Austauschs von Ersatzteilen und die Verpflichtung, dass die wichtigsten Teile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen für die Endnutzer und gegebenenfalls fachlich kompetente Reparateure je nach Produkt mindestens 7-10 Jahre lang zur Verfügung stehen. Dabei sind verschiedene Produktgruppen wie etwa Waschmaschinen und Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Displays, Haushaltskühlgeräte, externe Netzteile und Elektromotoren umfasst (https://ec.europa.eu/info/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/energy-label-and-ecodesign/about_de#Ecodesign).
In einem weiteren Schritt sollen Reparaturen nun gezielt gefördert werden, um eine Reparatur statt einem Austausch auch wirtschaftlich noch attraktiver zu machen. Dies sollte durch eine Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro- und Elektronikgeräte erfolgen (zB. Gartengeräte, Geräte zum Nähen, Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Körperpflegegeräte, Küchengroßgeräte, Küchenkleingeräte, Reinigungsgeräte, Spielzeuge elektronisch, Unterhaltungselektronik, Wäschepflege, elektronische Werkzeuge für den Haushalt etc.). Ein zusätzlicher positiver Effekt einer solchen Maßnahme wäre der Erhalt der Wertschöpfung auf regionaler Ebene. Eine solche Maßnahme dient daher nicht nur dem erklärten Ziel Reparaturen zu fördern und damit Abfall und Elektroschrott zu vermeiden, vielmehr versteht sich eine solche Regelung zudem als aktiver Schritt zur Unterstützung regionaler Unternehmen, die solche Reparaturdienstleistungen anbieten und leistet damit auch einen wesentlichen Beitrag für mehr Beschäftigung in Österreich.“
Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 1491/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 1491/A(E) zur Kenntnis nehmen und
2. die angeschlossene Entschließung annehmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht eine Förderung von Reparaturdienstleistungen für Elektro- und Elektronikgeräte in ganz Österreich bis zum 31.12.2021 zu ermöglichen.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.