1627/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Peter Schmiedlechner, Christian Ries

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesreparaturbonus

 

Die Bundeshauptstadt Wien hat einen sogenannten „Wiener Reparaturbonus“ eingeführt. Damit wird nicht nur ein ökologisches, sondern auch ein soziales und konsumentenschutzpolitisches Ziel verfolgt. Einerseits wird im Wiener Gewerbe eine zusätzliche Wertschöpfung vor Ort generiert und es werden Arbeitsplätze gesichert. Andererseits wird das Bewusstsein für eine ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt.

Förderprogramm "Wien repariert's - Der Wiener Reparaturbon"

2 Aktionszeiträume:

1. März bis 30. Juni 2021

1. September bis 12. Dezember 2021

Frist: Der Wiener Reparaturbon muss innerhalb einer bestimmen Frist bei einem der teilnehmenden Betriebe eingelöst werden. Das Verfallsdatum finden Sie auf Ihrem persönlichen Bon.

Förderbetrag: Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.

Der Förderbetrag wird sofort vom Rechnungsbetrag abgezogen.

Reparaturbon herunterladen

Video: Der Wiener Reparaturbon - Anleitung auf YouTube

Wiener Reparaturbon

Eine Reparatur leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Damit reparieren finanziell attraktiver wird, kann der Wiener Reparaturbon bei Betrieben des Reparaturnetzwerks Wien, die am Förderprogramm teilnehmen, innerhalb der Aktionszeiträume eingelöst werden. Gefördert werden 50 Prozent der Bruttorechnungssumme bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro.

Der Förderbetrag wird sofort von der Rechnung abgezogen. Sie müssen keine mühsamen Anträge zur Auszahlung stellen.

Was bringt der Reparaturbon?

Im ersten Aktionszeitraum von 21. September bis 14. Dezember 2020 wurden mehr als 8.000 Gegenstände mit einem Reparaturbon wieder in Stand gesetzt und somit rund 190 Tonnen CO2 gespart.

Die verlängerte Nutzungsdauer von Gegenständen trägt nicht nur zum Umweltschutz bei. Der Wiener Reparaturbon stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe, hebt die Wertschöpfung in Wien, sichert Arbeitsplätze und fördert das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Lebensstil.

Reparieren macht sich aus ökologischer Sicht bezahlt

Eine Reparatur spart im Durchschnitt 24 Kilogramm CO2-Äquivalente. Eine Waschmaschine, die etwa 70 Kilogramm wiegt, verbraucht von der Herstellung bis zur Entsorgung rund 1.400 Kilogramm an Material. Das ist das 20-fache des Eigengewichts und etwa so schwer wie ein Mittelklassewagen. Selbst unter Berücksichtigung des geringeren Energieverbrauchs eines neuen Gerätes rechnet sich der Ersatz einer alten Waschmaschine aus ökologischen Gesichtspunkten frühestens nach 17 bis 23 Jahren.

 

Würde man die Lebensdauer aller Waschmaschinen, Notebooks, Staubsauger und Smartphones im EU-Raum um nur 1 einziges Jahr verlängern, könnten rund 4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Das wäre dieselbe Einsparung, die man erreichen würde, wenn plötzlich 2 Millionen Autos weniger auf den Straßen unterwegs wären.

 

Aufbauend auf den Erfahrungen des „Wiener Reparaturbonus“ sollte daher auch auf Bundesebene ein Bundesreparaturbonus zur Ankurbelung der Wirtschaft geschaffen werden. Um die Corona-Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise zu überwinden, soll dieser mit einem Förderbeitrag von 1.000,- Euro angesetzt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgenden Inhalt umfasst:

·         Die Einführung eines Bundesreparaturbonus nach dem inhaltlichen Vorbild des Wiener Reparaturbonus

·         Die Ansetzung des Förderbeitrags für den Bundesreparaturbonus mit einem jährlichen Gesamtbetrag pro Person mit 1.000,- Euro.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.