1634/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 19.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Kira Grünberg, Heike Grebien, BA, Fiona Fiedler, BEd, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Christian Ragger, und
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Entwicklung eines kompetenzorientierten Lehrplans zur Österreichischen Gebärdensprache
ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) wird seit 2005 durch Artikel 8, Abs. 3, erster Satz B-VG, als „eigenständige Sprache anerkannt“. Da Sprache an Schulen das Mittel zur Kommunikation im Unterricht ist, bedeutet die Regelung die Anerkennung von ÖGS als Unterrichtssprache unmittelbar durch die Verfassung. Seit 2005 besteht daher von unterschiedlicher Seite die Forderung, einen Lehrplan für ÖGS zu erlassen.
2016 wurde seitens des Bildungsministeriums ein Lehrplan für ÖGS an Primar-, Sekundarstufe I und II als Fremdsprache und ÖGS als Erstsprache beauftragt.
Dieser nun vorliegende Lehrplan, der 12 Lernjahre, von der Volksschule bis zur Matura, umfasst, adressiert jedoch erstens nur Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich Gebärdensprache lernen – also gehörlose Schülerinnen und Schüler mit ÖGS als Erstsprache. Lautsprachbegleitende Gebärden für Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigung werden nicht berücksichtigt. Die Konsequenz ist, dass der Lehrplan unter dem Gesichtspunkt eines reinen Sprachenlehrplanes auf Basis von GERS (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) zu betrachten ist und in Bezug auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einer Hörbeeinträchtigung, neben einer Förderung im Förderschwerpunkt Hören, als Nachteilsausgleich anzusehen ist.
Zweitens differenziert der vorliegende Lehrplan nicht nach dem jeweiligen Hörstatus, sondern nach Lernjahren. Und drittens ist der vorliegende Lehrplan nach Inhalten aufgebaut und nicht – wie im Rahmen des Pädagogikpakets vorgesehen – kompetenzorientiert.
Um eine qualitätsvolle und inklusive Ausbildung aller Kinder gewährleisten zu können, ist im ÖGS-Lehrplan bedarfsgerecht Rücksicht zu nehmen: Dies umfasst zum einen gehörlose Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit Hörbeeinträchtigung und auch Schülerinnen und Schüler mit gehörlosen Eltern. Zum anderen gilt es, den ÖGS-Lehrplan ebenso kompetenzorientiert zu entwickeln.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, einen kompetenzorientierten, bedarfsgerechten und differenzierten Lehrplan zu ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) unter Einbindung des Consulting Boards, von ÖGS-Expertinnen und Experten sowie auch der einschlägigen Stakeholder (insbesondere des Österreichischen Gehörlosenbundes) bis zum Schuljahr 2023/24 zu verordnen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.