1640/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
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Antrag

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird.

 

          Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

          Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2021, wird wie folgt geändert:

 

1. § 8 Abs. 10 lautet:

„(10) Die Familienbeihilfe erhöht sich im Juli 2021, im Jänner und Juli 2022 sowie im Juli 2023 für jedes Kind auf die doppelte Höhe des zustehenden Betrages.“

2. Dem § 55 wird folgender Abs. 52 angefügt:

„(52) § 8 Abs. 10 in der Fassung des BGBl I Nr. XX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend


 

Begründung

 

Die Corona-Pandemie hat viele Familien in finanzielle Notlagen gebracht und Armut verfestigt. Aktuell sind rund 720.000 Menschen arbeitslos oder zur Kurzarbeit angemeldet. Um sicher einen Weg aus der Krise zu finden, brauchen Eltern und ihre Kinder gerade jetzt mehr Unterstützung und eine spürbare Entlastung. Geld, Zeit und Infrastruktur sind hier die wesentlichen Faktoren, um die Chancen von Eltern und Kindern zu verbessern. Zu dieser Erkenntnis kommt auch der 6. Österreichische Familienbericht 2009 bis 2019 der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration (III-296 d.B.). Neben neuen Modellen der Familienzeit, besseren Kinderbetreuungsmöglichkeiten und elementarpädagogischer Bildungschancen braucht es daher auch eine finanzielle Unterstützung. Aus diesem Grund soll bereits ab Juli 2021 pro Halbjahr eine zusätzliche Familienbeihilfe pro Kind ausbezahlt werden (13. und 14. Familienbeihilfe). Auf diese Weise erhalten Familien gerade in der aktuellen besonders prekären Phase der Pandemie bessere Chancen und Perspektiven. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet.