Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2021, wird wie folgt geändert:
1. § 8 Abs. 10 lautet:
„(10) Die Familienbeihilfe erhöht sich im Juli 2021, im Jänner und Juli 2022 sowie im Juli 2023 für jedes Kind auf die doppelte Höhe des zustehenden Betrages.“
2. Dem § 55 wird folgender Abs. 52 angefügt:
„(52) § 8 Abs. 10 in der Fassung des BGBl I Nr. XX/2021 tritt mit 1. Juli 2021 in Kraft“