1641/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Familien unterstützten – Wirtschaft stärken: Bessere Qualität und höhere Investitionen in Kinderbetreuung und elementare Bildung!
Noch immer investiert Österreich im internationalen Vergleich viel zu wenig in die Qualität und den Ausbau von Kinderbetreuung und elementarer Bildung. Aktuell fließen nur 0,67 Prozent des BIP in diesen gesellschafts- und bildungspolitisch so wichtigen Bereich. Österreich liegt somit deutlich unter dem EU-Schnitt von 1 Prozent. Damit die Zukunft unserer Kinder nicht noch weiter gefährdet wird, braucht es eine rasche Aufstockung der finanziellen Mittel, Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sowie ein konkretes Finanzierungsmodell.
Vor einigen Monaten haben Sozialpartner und Industriellenvereinigung ein gemeinsames Forderungspapier zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Öffentlichkeit präsentiert. Darin wird u.a. ein Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz ab dem 1. Lebensjahr sowie auch ein bundeseinheitliches Rahmengesetz gefordert, um einheitliche und hohe Mindeststandards in der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter und Mütter darf nicht weiter am Vorhandensein und den Öffnungszeiten der Kindergärten scheitern! Auch die Wirtschaft würde von einem qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbildungsplätze massiv profitieren. Investitionen in der Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr sind auch beschäftigungs- und konjunkturpolitisch äußerst sinnvoll und nachhaltig.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zum qualitativen und quantitativen Ausbau von Kinderbildungsplätzen und elementarer Bildung umzusetzen:
- Bundesrahmengesetz mit einheitlichen, hohen Mindeststandards;
- „Vereinbarkeitsmilliarde“ für den Ausbau von Kinderbildungseinrichtungen;
- Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, kostenfreien Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend