1642/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen,

betreffend Ende der Gewalt gegen Frauen!

 

Am 12. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung ein „Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Frauen und zur Stärkung von Gewaltprävention“. Diesem viel zu späten Ministerratsbeschluss ging massiver politischer und gesellschaftlichen Druck in Form von Petitionen und Demonstrationen in ganz Österreich sowie offenen Briefen von KünstlerInnen und PolitikerInnen an die Bundesregierung voran. 24,6 Mio. Euro sollen nun künftig für Gewaltschutz, den Opferschutz und die Gewaltprävention zur Verfügung gestellt werden. Über konkrete Ausgestaltung und Zeitrahmen zur tatsächliche Umsetzung ist bis dato jedoch nur wenig bekannt. Die angekündigte Budgeterhöhung kann angesichts der dramatischen Situation vieler Frauen in Gewaltbeziehungen nur ein erster Schritt sein. VertreterInnen der Gewaltschutzeinrichtungen fordern daher ganz klar weiterhin 228 Mio. Euro und 3.000 neue Stellen im Opferschutz. Österreich hat sich durch das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul Konvention) zu internationalen Standards im Gewaltschutz verpflichtet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese umgehend umzusetzen und allfällige neue geplante Maßnahmen an den darin vorgesehenen Standards zu orientieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 „Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Gewalt gegen Frauen endlich ein Ende zu setzen und folgende Maßnahmen umgehend umzusetzen:

·         Einrichtung eines ständigen Gewaltschutz-Krisenstabes, bestehend aus Frauen-, Innen-, Sozial- und Justizministerium sowie im Gewalt- und Opferschutz tätiger Organisationen;

·         strukturell verankerter Austausch zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung im Rahmen eines neu einzurichtenden Gewaltschutz-Dialogs;

·         regelmäßige Gewaltschutzgipfel zur Evaluierung der getroffenen Maßnahmen;

·         deutliche Erweiterung der Budgetmittel für Akut-Hilfe im Gewaltschutz sowie kontinuierlicher Ausbau der finanziellen Ressourcen für Prävention und Gewaltschutz;

·         Hochrisikofallkonferenzen in ganz Österreich;

·         Fortführung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt;

·         verbindlichen Richtlinien-Katalog für Strafverfolgungsbehörden über die Behandlung von Fällen von Gewalt, Stärkung der Prozessbegleitung und Ausbau von Antigewalttrainings;

·         Umsetzung sämtlicher Verpflichtungen im Rahmen der Istanbul Konvention

·         langfristige Absicherung der finanziellen Mittel für die Gewaltschutz- und die Frauen- und Mädchenberatungsstellen sowie ausreichend Not- und Übergangswohnungen in allen Bundesländern;

·         Schwerpunkt in präventiver Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen, besonders mit Burschen, darüber hinaus auch mit Männern und Beschäftigten im Gesundheitsbereich sowie im Rahmen von opferschutzorientierter Täterarbeit.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss