1643/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Mario Lindner,
Genossinnen und Genossen
betreffend Recht und Würde intergeschlechtlicher Kinder dürfen nicht weiter verletzt werden
Bereits im Jahr 2019 wurden in einer Resolution des Europäischen Parlaments die EU‑Mitgliedsstaaten aufgefordert, Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern zu erlassen, um die Grundrechte von intergeschlechtlichen Menschen und Kindern zu schützen. Hierzu gehört auch die Behandlung und Operation von intergeschlechtlichen Kindern, ohne deren "persönliche, vollständige und informierte Zustimmung" zu untersagen. Solche Eingriffe können bei den betroffenen Kindern psychische, aber auch körperliche Schäden hinterlassen.
Unter anderem wurden Behandlungen und Operationen von intergeschlechtlichen Kindern in Malta und Portugal bereits verboten - Österreich hinkt hier noch immer hinterher und wurde beim 83. Hearing zu den Kinderrechten Ende Jänner 2020 in Genf gerügt. Der UN‑Ausschuss für die Rechte der Kinder kritisiert die nicht notwendigen Behandlungen und Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern und fordert Österreich auf, Intersex-Genital-Verstümmelung (IGM) und sonstige nicht lebensnotwendige und nicht konsensuelle Behandlungen/Operationen zu unterlassen.
Diese Menschenrechtsverletzung muss endlich gestoppt und den betroffenen Kindern die körperliche Selbstbestimmung überlassen werden. Es braucht auch mehr Information und Aufklärung hinsichtlich dieses Themas – einerseits für die Betroffenen, anderseits aber auch insbesondere in der Gesellschaft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, rasch und unverzüglich die erforderlichen Schritte einzuleiten, um Intersex-Genitalverstümmelung (IGM) und nicht lebensnotwendige und nicht konsensuelle Behandlungen und Operationen zu untersagen (ausgenommen lebensbedrohliche Situationen) sowie eindeutige, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, um den Schutz von intergeschlechtlichen Kindern zu gewährleisten.
Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Daten über die durchgeführten medizinischen Behandlungen und Operationen an Kindern mit Variation der Geschlechtsmerkmale rasch und umfassend zu erheben, um den Aufforderungen des UN-Kinderrechtsausschusses an Österreich nachzukommen.“
Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss