1650/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,
und Genossinnen und Genossen,

betreffend rasche Umsetzung der UPR Empfehlungen

Österreich ist am 22.01.2021 zum dritten Mal im Rahmen einer Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) vom UN- Menschenrechtsrat evaluiert worden. Bei diesem Prozess prüfen UN-Mitgliedsstaaten, ob und auch wie ein Staat Menschenrechte einhält und geben im Fall der Fälle Empfehlungen für Verbesserungen ab. Die Basis für diese Beurteilung bilden der Staatenbericht, Berichte von UN-Organisationen und zivilgesellschaftliche Berichte.

Bei dieser Prüfung wurden für Österreich im Jänner sechs Empfehlungen im Bereich der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ausgesprochen und weitere zehn Empfehlungen im Bereich Business & Human Rights formuliert. Davon betreffen acht Empfehlungen die Forderung nach der Erstellung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte und weitere zwei Länder empfehlen Österreich die Erarbeitung eines dementsprechenden nationalen Gesetzes, wie das u.a. österreichische zivilgesellschaftliche Organisationen schon seit Jahren fordern.

Die Anzahl an abgegebenen Empfehlungen ist beträchtlich, denn bei der letzten Prüfung gab es gerade mal eine einzige Empfehlung zu diesem Teilbereich.

Chile, Deutschland, Japan, Luxemburg, Mozambique, Norwegen, Polen und Thailand legten der österreichischen Bundesregierung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte nahe. Costa Rica und Palästina empfahlen ein Gesetz zur Regulierung der Auslandsaktivitäten von Unternehmen, um Menschenrechte effektiver zu schützen, aktuell als Lieferkettengesetz diskutiert.

Österreich hat in den letzten Jahren keine ausreichenden Schritte gesetzt um die unternehmerischen Sorgfaltsplicht entlang der gesamten Lieferketten sicherzustellen. Es braucht endlich eine zivil- und strafrechtliche Grundlage für Transparenz, Kontroll- und Abhilfemaßnahmen. Menschenrechtsverletzungen müssen behoben und Entschädigungen gezahlt werden. Zivilgesellschaftliche Organisationen weisen seit Jahren auf menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Vertreibungen und Ausbeutung in globalen Lieferketten hin. Nun gibt es konkrete Empfehlungen, die nicht ignoriert werden dürfen, sondern rasch umgesetzt werden müssen.

Denn derzeit landen weiterhin in Kinderarbeit oder unter lebensbedrohlichen, ausbeuterischen Bedingungen hergestellte Produkte in Österreichs Verkaufsregalen. Mit einem Lieferkettengesetz würde Österreich einen wichtigen Beitrag zur weltweiten

Umsetzung der Menschenrechte leisten und den seit Jahren immer wieder ausgesprochenen Empfehlungen endlich nachkommen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, die Empfehlungen des UPR ehest möglich umzusetzen und entsprechende Gesetze und Aktionspläne zu erarbeiten, um Österreich zum Vorbild in Sachen Einhaltung und Erzwingbarkeit von Menschenrechten auch bei privatwirtschaftlichen Aktivitäten von österreichischen Unternehmen und ihrer Tochterunternehmen und Zulieferer im Ausland zu machen.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Justizausschuss